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Abmahnung Arbeitnehmer VorlageEine Abmahnung im Arbeitsverhältnis, keine Abmahnung im Urheber- oder Wettbewerbsrecht. Vorfall konkret beschreiben, ausdrucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, nichts wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zur Abmahnung sagt

Abmahnung: Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Pflichtverletzung: grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung. § 314 Abs. 2 BGB

Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund und nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Tatsachen bekannt wurden. § 626 BGB

Kündigungsschutz: Gilt das Kündigungsschutzgesetz, braucht eine Kündigung einen Grund, etwa im Verhalten des Arbeitnehmers. § 1 Abs. 1, 2 KSchG

Personalakte: Arbeitnehmer dürfen ihre Personalakte einsehen; ihre Erklärungen dazu kommen auf Verlangen in die Akte. § 83 BetrVG

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Arbeitgeber

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Unterschreiben Sie die Abmahnung, übergeben Sie sie persönlich und lassen Sie den Empfang bestätigen. Eine Kopie kommt in die Personalakte.

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Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für echte Vorfälle in Ihrem eigenen Betrieb. Beschreiben Sie Tatsachen, keine erfundenen oder übertriebenen Vorwürfe, und unterschreiben Sie nicht im Namen anderer.

So schreiben Sie eine Abmahnung

  1. Arbeitgeber und Mitarbeiter eintragen

    Name der Firma (und Logo, wenn Sie möchten), dann Name, Tätigkeit und Abteilung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und das Datum der Abmahnung.

  2. Den Vorfall konkret beschreiben

    Kreuzen Sie den Anlass an und schreiben Sie auf, was genau passiert ist: Datum, Uhrzeit, Ort und was die Person getan oder nicht getan hat. Nennen Sie die Pflicht, gegen die das verstößt, etwa eine Regel aus dem Arbeitsvertrag oder dem Dienstplan.

  3. Aufforderung, Hinweis und Unterschriften

    Schreiben Sie, was Sie künftig erwarten. Der Hinweis auf die Folgen im Wiederholungsfall steht schon im Formular. Drucken Sie die Abmahnung aus, unterschreiben Sie sie und lassen Sie den Empfang bestätigen.

Was in eine Abmahnung gehört

Diese Vorlage ist für das Arbeitsrecht: Ein Arbeitgeber beanstandet das Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Mit einer Abmahnung im Urheber- oder Wettbewerbsrecht, etwa wegen Filesharing, hat sie nichts zu tun.

  • Arbeitgeber, Name der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und das Datum.
  • Der Vorfall, so genau wie möglich: Datum, Uhrzeit, Ort und was geschehen ist. Tatsachen statt allgemeiner Urteile wie „ständig unzuverlässig“.
  • Welche Pflicht damit verletzt wurde, und dass Sie dieses Verhalten beanstanden.
  • Die Aufforderung, sich künftig richtig zu verhalten.
  • Der Hinweis, dass im Wiederholungsfall Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
  • Ihre Unterschrift und die Empfangsbestätigung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.

Tipps

  • Schreiben Sie die Abmahnung bald nach dem Vorfall, solange alle sich noch genau erinnern.
  • Bleiben Sie sachlich: keine Beleidigungen, keine Vermutungen, nur das, was Sie belegen können.
  • Sprechen Sie mit der Person und übergeben Sie die Abmahnung persönlich. Die Unterschrift bestätigt nur den Empfang, nicht das Einverständnis.
  • Will die Person nicht unterschreiben, notiert eine dritte Person im Feld „Zeuge/Zeugin der Übergabe“, dass die Abmahnung übergeben wurde.
  • Legen Sie eine Kopie in die Personalakte und geben Sie der Person ein Exemplar.
  • Haben Sie einen Betriebsrat oder gilt ein Tarifvertrag, schauen Sie dort nach, ob etwas Besonderes gilt.

Was das Gesetz sagt

Deutschland: Das BGB nennt die Abmahnung bei der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund. Liegt der Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolgloser Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Ausnahmen gelten in den Fällen des § 323 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB und wenn besondere Umstände die sofortige Kündigung rechtfertigen (§ 314 Abs. 2 BGB).

Ein Dienstverhältnis kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung unter Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann; das ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich, nachdem der Kündigende die maßgebenden Tatsachen kennt (§ 626 BGB). Eine Abmahnung ist selbst keine Kündigung.

Hat das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden, ist eine Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sie muss durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein (§ 1 Abs. 1 und 2 KSchG).

Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Personalakte einzusehen, auch zusammen mit einem Mitglied des Betriebsrats. Ihre Erklärungen zum Inhalt der Personalakte, etwa eine Gegendarstellung zu einer Abmahnung, sind der Akte auf Verlangen beizufügen (§ 83 BetrVG).

Wann genau eine Abmahnung vor einer Kündigung nötig ist und wie sie formuliert sein muss, steht nicht im Einzelnen in diesen Vorschriften; darüber entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Die Rechtsprechung habe ich hier nicht geprüft. Die Sätze im Formular sind eine übliche Formulierung, die Sie an Ihren Fall anpassen können.

Österreich und Schweiz: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage für die Abmahnung kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo von uns.

Ist das eine Abmahnung im Arbeitsrecht oder im Urheberrecht?

Im Arbeitsrecht: Ein Arbeitgeber beanstandet das Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheber- oder Wettbewerbsrecht bekommen, etwa wegen Filesharing, hilft Ihnen diese Vorlage nicht weiter.

Muss der Mitarbeiter die Abmahnung unterschreiben?

Die Unterschrift im Formular bestätigt nur den Empfang, nicht das Einverständnis mit dem Inhalt. Will die Person nicht unterschreiben, kann eine dritte Person im Feld „Zeuge/Zeugin der Übergabe“ festhalten, dass die Abmahnung übergeben wurde.

Was kann der Mitarbeiter tun, wenn er die Abmahnung für falsch hält?

Er kann seine Sicht schriftlich darlegen. Nach § 83 Abs. 2 BetrVG sind Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte dieser auf sein Verlangen beizufügen. Im Formular gibt es außerdem den optionalen Abschnitt „Stellungnahme Mitarbeiter/in“.

Kann ich die Sätze im Formular ändern?

Ja, jedes Wort. Klicken Sie auf einen Text in der Vorschau oder öffnen Sie „Beschriftungen ändern“. Ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück.

Gilt die Vorlage auch in Österreich und der Schweiz?

Sie können das Formular dort ausfüllen und drucken. Die österreichischen und Schweizer Regeln habe ich aber noch nicht am Originaltext geprüft.

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