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Kündigung Arbeitsvertrag VorlageEin paar Angaben machen, die Kündigung wird für Sie geschrieben, mit dem frühesten Termin nach § 622 BGB. Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Ohne Anmeldung, nichts wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zur Kündigung sagt

Form: Die Kündigung braucht die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. § 623 BGB

Unterschrift: Schriftform heißt: eigenhändig mit Ihrem Namen unterschrieben. § 126 Abs. 1 BGB

Frist: Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. § 622 Abs. 1, 2 BGB

Probezeit: In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten: zwei Wochen. § 622 Abs. 3 BGB

Vertrag: Tarif- oder Arbeitsvertrag können andere Fristen vorsehen, für Sie aber keine längere als für den Arbeitgeber. § 622 Abs. 4–6 BGB

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Ihre Stelle

Ihre Stelle

Zugang: der Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber ankommt (leer = Datum des Briefs). „Kündigung zum“ leer = frühestmöglicher Termin. Beide Felder sind optional.

Berechnet nach § 622 BGB; Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen.

Gilt, wenn die Kündigung noch in der vereinbarten Probezeit (höchstens sechs Monate) zugeht.

An wen

An wen

Was im Brief stehen soll

Was im Brief stehen soll

Wird als Absatz nach dem ersten eingefügt. Kurz und sachlich wirkt am besten.

Der Brief

Der Brief

Betreff, Anrede und Brief werden aus Ihren Angaben oben geschrieben. Ändern Sie sie hier oder auf der Seite; ein leeres Feld wird wieder automatisch gefüllt.

Ihre Angaben

Ihre Angaben

Unterschrift

Bitte eigenhändig unterschreiben; eine E-Mail reicht nicht. Unterschreiben Sie den Ausdruck über der Linie unter „Mit freundlichen Grüßen“.

Farbe und Papier

Farbe und Papier

Die Farbe erscheint im Design „Modern“. Die Frist wird nur für Deutschland berechnet.

Beschriftungen: Grußformel und Seitenzahl ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der gerade gedruckt wird. Ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück.

Fertig? Kündigung drucken und unterschreiben

Drucken Sie die Kündigung aus, unterschreiben Sie sie von Hand und übergeben Sie sie persönlich oder per Post. Behalten Sie eine Kopie.

Wenn Ihnen meine Arbeit gefällt, unterstützen Sie mich auf Ko-fi. Jeder kleine Beitrag bedeutet mir sehr viel!

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Vorschau

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Design

Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.

Mit zwei Fingern zoomen.

Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Ihre eigene Kündigung. Schreiben Sie keine Kündigung im Namen einer anderen Person und datieren Sie keine Kündigung zurück.

So kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag

  1. Art der Kündigung und Daten eintragen

    Wählen Sie die ordentliche Kündigung oder die Kündigung in der Probezeit. Tragen Sie Arbeitgeber, Ort und Datum ein und, wenn Sie es schon wissen, den Tag, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber ankommt. Das Formular zeigt den frühesten Termin nach § 622 BGB.

  2. Auswählen, was im Brief stehen soll

    Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis, Resturlaub, Rückgabe der Arbeitsmittel, Übergabe und Dank: Der Brief wird aus Ihren Angaben geschrieben, und Sie können jedes Wort ändern.

  3. Ausdrucken, unterschreiben, übergeben

    Drucken Sie die Kündigung aus und unterschreiben Sie sie von Hand über der Linie. Übergeben Sie sie so, dass Sie später zeigen können, wann sie angekommen ist, und behalten Sie eine Kopie.

Was in die Kündigung gehört

  • Ihr Name und Ihre Anschrift, der Arbeitgeber mit Anschrift.
  • Ort und Datum.
  • Ein klarer Satz, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen, und zu welchem Termin; dazu „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“, falls der Termin nicht stimmt.
  • Auf Wunsch: Bitte um schriftliche Bestätigung, um ein Arbeitszeugnis und eine Frage zum Resturlaub.
  • Ihre eigenhändige Unterschrift.

Tipps

  • Sprechen Sie vorher mit Ihrer Führungskraft und übergeben Sie dann die schriftliche Kündigung.
  • Übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen Sie sich den Empfang mit Datum auf einer Kopie bestätigen, oder lassen Sie sie von einer Person einwerfen, die den Inhalt kennt.
  • Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag und einen geltenden Tarifvertrag: Dort können längere Fristen stehen.
  • Eigene Worte, etwa zum Grund, halten Sie am besten kurz und sachlich.
  • Notieren Sie, wann die Kündigung angekommen ist, und heben Sie die Bestätigung auf.

Was das Gesetz sagt

Deutschland: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Schriftform heißt, dass Sie eigenhändig mit Ihrem Namen unterschreiben (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail reicht deshalb nicht.

Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Die gesetzliche Frist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die längeren Fristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB). In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).

So rechnet das Formular: Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), und eine Frist in Wochen endet am gleichen Wochentag der letzten Woche (§ 188 Abs. 2 BGB). Geht die Kündigung zum Beispiel am Donnerstag, 22. Oktober 2026 zu, enden die vier Wochen am Donnerstag, 19. November; der früheste Termin ist dann der 30. November 2026. In der Probezeit ist es der Tag zwei Wochen nach dem Zugang.

Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen; im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart werden, für Sie aber keine längere als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 4–6 BGB). Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich und muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 626 BGB); dieses Formular schreibt nur ordentliche Kündigungen.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; Sie können verlangen, dass es sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt, also ein qualifiziertes Zeugnis ist (§ 109 Abs. 1 GewO).

Schweiz: Nach der Probezeit gilt im ersten Dienstjahr eine Frist von einem Monat, im zweiten bis neunten Dienstjahr von zwei Monaten und danach von drei Monaten, je auf das Ende eines Monats (Art. 335c OR). In der Probezeit kann jederzeit mit sieben Tagen gekündigt werden (Art. 335b OR). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen keine verschiedenen Fristen festgesetzt werden (Art. 335a OR). Das Formular berechnet für die Schweiz keinen Termin.

Österreich: Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft; das Formular berechnet für Österreich keinen Termin.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage für die Kündigung kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo von uns.

Kann ich per E-Mail kündigen?

In Deutschland nein. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Drucken Sie die Kündigung aus und unterschreiben Sie sie von Hand.

Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Arbeitnehmer?

Nach dem Gesetz vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, in einer vereinbarten Probezeit zwei Wochen (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB). Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen; schauen Sie dort nach.

Gelten für mich die längeren Fristen nach Betriebszugehörigkeit?

Nach § 622 Abs. 2 BGB gelten die längeren Fristen für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Ihr Arbeitsvertrag kann aber auch für Sie längere Fristen vorsehen, jedoch keine längere als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“?

Der Satz sagt, dass die Kündigung zum nächsten zulässigen Termin gelten soll, falls der genannte Termin zu früh ist, zum Beispiel weil der Vertrag eine längere Frist vorsieht.

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