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Etiketten für Marmelade & LebensmittelBezeichnung, Zutaten und Allergene eintragen und einen Bogen passender Etiketten drucken. Die Allergene werden in den Zutaten fett gedruckt. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zu Lebensmitteletiketten sagt

LMIV: Die 14 Allergengruppen müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben sein, zum Beispiel fett. Anhang II LMIV (BMLEH)

LMIDV: Pflichtangaben stehen in deutscher Sprache. § 2 Abs. 1 LMIDV

LMIDV: Auch bei loser Ware müssen Allergene angegeben werden, etwa auf einem Schild. § 4 Abs. 2, 3 LMIDV

KonfV: Konfitüre und Marmelade: Fruchtart und „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ angeben. § 3 Abs. 3, 4 KonfV

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Etikettenbogen

Etikettenbogen

Die Nummer steht auf der Packung. Andere Marken geben dieselbe Nummer als „kompatibel mit“ an. Je größer das Etikett, desto mehr Zutaten passen darauf.

Einige Etiketten schon benutzt? Beginnen Sie beim ersten freien (von links nach rechts, Zeile für Zeile gezählt).

Das Lebensmittel

Das Lebensmittel

Bei Konfitüre und Marmelade: den Fruchtgehalt („hergestellt aus … g Früchten je 100 g“) hier eintragen. So steht er im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung.

In absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil. Wörter der angekreuzten Allergene werden automatisch fett gedruckt. Jedes andere Wort setzen Sie zwischen *Sternchen*, zum Beispiel *Grieß*.

Allergene

Allergene

Kreuzen Sie an, welche der 14 Allergengruppen das Lebensmittel enthält. Sie werden in den Zutaten fett gedruckt. Ohne Zutaten steht „Enthält: …“ auf dem Etikett.

Datum und Hersteller

Datum und Hersteller

Ein leeres Datum wird zur Linie, auf die Sie es für jede Charge von Hand schreiben.

Bei verpackter Ware zum Verkauf: Name oder Firma und Anschrift angeben.

Zum Beispiel ein Hinweis zur Aufbewahrung.

Aussehen

Aussehen

Für Pflichtangaben verlangt die LMIV eine Schrift mit mindestens 1,2 mm x-Höhe (bei kleinen Verpackungen unter 80 cm² 0,9 mm). Prüfen Sie den Ausdruck; im Zweifel größere Schrift oder größere Etiketten wählen.

Kein Logo

PNG oder JPG, nur in diesem Browser gespeichert. Erscheint nicht im Design „Schlicht“.

Drucken

Drucken

Drucken Sie eine Testseite auf Normalpapier, halten Sie sie gegen das Licht über einen Etikettenbogen und verschieben Sie den Text, falls er nicht passt.

In mm. Eine negative Zahl verschiebt nach links bzw. oben. Höchstens 6 mm.

Beschriftungen ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der gerade gedruckt wird. Ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück.

Fertig? Etiketten drucken oder speichern

Drucken Sie mit 100 % („Tatsächliche Größe“), nicht „An Seite anpassen“, sonst passt der Text nicht auf die Etiketten.

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Vorschau

Text anklicken, um ihn zu ändern.

Design

Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.

Mit zwei Fingern zoomen.

Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Lebensmittel, die Sie selbst herstellen. Tragen Sie Zutaten und Allergene vollständig und richtig ein: Falsche Angaben können Menschen mit Allergien gefährden.

So erstellen Sie Etiketten für Marmelade und Lebensmittel

  1. Etikettenbogen wählen

    Wählen Sie den A4-Bogen mit 8 Etiketten (99,1 × 67,7 mm) oder mit 14 Etiketten (99,1 × 38,1 mm), der gut auf Marmeladengläser passt. Sind schon Etiketten abgezogen, beginnen Sie beim ersten freien.

  2. Bezeichnung und Zutaten eintragen

    Schreiben Sie die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil. Bei Konfitüre und Marmelade tragen Sie den Fruchtgehalt in die Zeile unter der Bezeichnung ein, zum Beispiel „Hergestellt aus 50 g Früchten je 100 g“.

  3. Allergene ankreuzen

    Kreuzen Sie die Allergengruppen an, die das Lebensmittel enthält. Passende Wörter in den Zutaten werden fett gedruckt; jedes andere Wort setzen Sie zwischen *Sternchen*. Ohne Zutaten steht „Enthält: …“ auf dem Etikett.

  4. Datum, Füllmenge, Hersteller und drucken

    Tragen Sie Nettofüllmenge und Mindesthaltbarkeitsdatum ein oder lassen Sie das Datum leer, um es für jede Charge von Hand zu schreiben. Drucken Sie zuerst eine Testseite auf Normalpapier, dann mit 100 % auf den Etikettenbogen.

Was auf ein Etikett für Selbstgemachtes gehört

Eine Nährwerttabelle erstellt dieses Tool nicht. Verkaufen Sie Ihre Lebensmittel, klären Sie, ob Sie eine brauchen (siehe unten).

  • Die Bezeichnung, zum Beispiel „Erdbeer-Marmelade“ oder „Haselnuss-Plätzchen“
  • Die Zutaten in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil
  • Die Allergene, im Zutatenverzeichnis hervorgehoben
  • Die Nettofüllmenge in Gramm oder Millilitern
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Name oder Firma und Anschrift des Herstellers
  • Bei Bedarf einen Hinweis zur Aufbewahrung, etwa „Nach dem Öffnen kühl lagern“
  • Bei Konfitüre und Marmelade die Fruchtart und den Fruchtgehalt

Tipps für Marmeladengläser und Geschenke aus der Küche

  • Kleben Sie das Etikett auf ein sauberes, trockenes und fettfreies Glas, am besten wenn der Inhalt abgekühlt ist.
  • Lassen Sie das Datum leer und schreiben Sie es für jede Charge von Hand. So reicht ein Bogen für mehrere Einkochtage.
  • Auf Kraftpapier-Etiketten wirkt das Design „Schlicht“ am besten; es druckt nur schwarz.
  • Auch auf Geschenken helfen die Allergene: Beschenkte mit Allergien sehen sofort, ob sie das Glas essen dürfen.
  • Passen die Zutaten nicht auf das Etikett, wählen Sie eine kleinere Schrift oder den größeren Bogen mit 8 Etiketten.

Was das Gesetz sagt

In der EU regelt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Nach Angabe des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten; in Deutschland ergänzt sie die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Den Text der LMIV auf EUR-Lex konnte ich nicht automatisch abrufen; die Angaben zur LMIV stammen von den Seiten des Ministeriums.

Allergene: Anhang II der LMIV nennt 14 Gruppen: glutenhaltiges Getreide (Weizen wie Dinkel und Khorasan-Weizen, Roggen, Gerste, Hafer); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschu-, Pecan- und Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg/kg oder 10 mg/l); Lupinen; Weichtiere. Sie müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, zum Beispiel durch Fettdruck. Gibt es kein Zutatenverzeichnis, werden sie mit „Enthält“ angegeben, etwa „Enthält Erdnüsse“.

Weitere Pflichtangaben auf vorverpackten Lebensmitteln sind nach den Seiten des Ministeriums unter anderem die Bezeichnung, das Zutatenverzeichnis (absteigend nach Gewichtsanteil), die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum und Name oder Firma und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens. Die Schrift muss eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm haben, bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² mindestens 0,9 mm. In Deutschland gehören diese Angaben in deutscher Sprache auf das Etikett (§ 2 Abs. 1 LMIDV).

Nährwerte: Vorverpackte Lebensmittel sind nach den Seiten des Ministeriums grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen. Dieses Tool erstellt keine Nährwerttabelle. Ob für Ihr Produkt eine Ausnahme gilt, klären Sie bei Ihrer Lebensmittelüberwachung.

Lose Ware und Basar: Bei Lebensmitteln, die ohne Verpackung angeboten, am Verkaufsort verpackt oder zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt und nicht zur Selbstbedienung angeboten werden, müssen die Allergene angegeben werden, zum Beispiel auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in seiner Nähe (§ 4 Abs. 2, 3 LMIDV). Für vorverpackte Lebensmittel zur Selbstbedienung, die zu karitativen Zwecken abgegeben werden, entfallen nach § 4 Abs. 1 LMIDV bestimmte Angaben; die Allergenangaben nach § 4 Abs. 2 gelten nach dessen Satz 2 aber auch für sie.

Verkauf oder Geschenk: Die Pflichten richten sich an den, der Lebensmittel in den Verkehr bringt oder abgibt. Verkaufen Sie auf einem Markt, Basar oder online, prüfen Sie die Kennzeichnungspflichten bei Ihrer Lebensmittelüberwachung. Ob und welche Pflichten für Geschenke an Familie und Freunde gelten, habe ich nicht am Originaltext geprüft.

Konfitüre und Marmelade: Die Bezeichnung „Marmelade“ darf an Stelle von „Konfitüre“ verwendet werden, aber nicht bei Konfitüre aus Zitrusfrüchten (§ 3 Abs. 2 KonfV). Anzugeben sind zusätzlich die Fruchtart(en) bei der Bezeichnung und der Fruchtgehalt „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ im selben Sichtfeld wie die Bezeichnung (§ 3 Abs. 3, 4 KonfV). Für Konfitüre werden bei den meisten Früchten mindestens 450 g Pülpe oder Fruchtmark je 1.000 g verwendet, bei einigen Früchten weniger (Anlage 1 KonfV). Für Honig gelten eigene Regeln (Honigverordnung), die dieses Tool nicht abbildet.

Schweiz: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) nennt in Anhang 6 dieselben 14 Gruppen. Sie sind im Zutatenverzeichnis hervorzuheben, ohne Verzeichnis mit „Enthält“ (Art. 11 LIV). Pflicht sind unter anderem auch das Produktionsland und die Nährwertdeklaration (Art. 3 Abs. 1 LIV); vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum steht „mindestens haltbar bis …“ (Anhang 8 LIV).

Österreich: Als EU-Verordnung gilt die LMIV auch dort. Österreichische Zusatzregeln, etwa zu loser Ware, habe ich nicht am Originaltext geprüft.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage für Marmeladenetiketten kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf den Etiketten gibt es kein Wasserzeichen und kein SnapPaperwork-Logo.

Welche Etiketten passen?

A4-Bögen mit 8 Etiketten zu 99,1 × 67,7 mm oder mit 14 Etiketten zu 99,1 × 38,1 mm. Die Nummer steht auf der Packung; andere Marken geben dieselbe Nummer als „kompatibel mit“ an. Drucken Sie zuerst eine Testseite auf Normalpapier.

Wie werden die Allergene hervorgehoben?

Kreuzen Sie die Allergengruppen an: Passende Wörter in den Zutaten, etwa „Weizenmehl“ oder „Butter“, werden fett gedruckt. Jedes andere Wort setzen Sie zwischen Sternchen, zum Beispiel *Grieß*. Lassen Sie die Zutaten leer, steht „Enthält: …“ mit den angekreuzten Allergenen auf dem Etikett.

Brauche ich eine Nährwerttabelle?

Dieses Tool erstellt keine. Vorverpackte Lebensmittel sind nach den Seiten des Bundesministeriums grundsätzlich mit einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen; ob für Ihr Produkt eine Ausnahme gilt, klären Sie bei Ihrer Lebensmittelüberwachung.

Brauche ich Etiketten für einen Kuchenbasar oder Markt?

Wer lose Ware in den Verkehr bringt, muss nach § 4 LMIDV zumindest die Allergene angeben, zum Beispiel auf einem Schild neben dem Kuchen; das gilt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 LMIDV auch für vorverpackte Ware zu karitativen Zwecken. Ob und welche Angaben für Ihren Verkauf nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer Lebensmittelüberwachung.

Darf ich „Marmelade“ statt „Konfitüre“ schreiben?

Ja, nach § 3 Abs. 2 der Konfitürenverordnung darf „Marmelade“ an Stelle von „Konfitüre“ stehen, außer bei Konfitüre aus Zitrusfrüchten. Geben Sie zusätzlich die Fruchtart und den Fruchtgehalt an, zum Beispiel „hergestellt aus 50 g Früchten je 100 g“.

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