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Gutschein-Vorlage kostenlosFormular ausfüllen, Vorschau prüfen, dann das Blatt drucken und entlang der gestrichelten Linien schneiden. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zu Gutscheinen sagt

BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 195 BGB

BGB: Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. § 199 Abs. 1 BGB

UStG: Stehen Ort der Leistung und Steuer beim Ausstellen fest, ist es ein Einzweck-Gutschein, sonst ein Mehrzweck-Gutschein. § 3 Abs. 14, 15 UStG

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Ihr Geschäft

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Kein Logo

PNG oder JPG. Bleibt nur in diesem Browser und wird nie hochgeladen.

Das Geschenk

Das Geschenk

Wofür gilt der Gutschein?
Nummern und Daten

Nummern und Daten

Jeder Gutschein bekommt die nächste Nummer. Führen Sie eine Liste der verkauften Nummern und streichen Sie eingelöste Gutscheine ab.

Ohne Datum steht auf dem Gutschein „Gültig bis“ mit einer Linie zum Ausfüllen. Lassen Sie „Ausgestellt am“ leer, um es beim Verkauf einzutragen.

Drucken

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Auf Karton gedruckt wirkt der Gutschein hochwertiger. Danach entlang der gestrichelten Linien schneiden.

Texte: Titel, Beschriftungen und Kleingedrucktes ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der jetzt gedruckt wird. Ändern Sie ihn nach Belieben; ein leeres Feld stellt den Standardtext wieder her. Sie können auch direkt auf einen Text im Gutschein klicken.

Fertig? Gutscheine drucken oder speichern

Drucken Sie in Originalgröße (100 %), nicht „An Seite anpassen“, damit die Schnittlinien stimmen.

Wenn Ihnen meine Arbeit gefällt, unterstützen Sie mich auf Ko-fi. Jeder kleine Beitrag bedeutet mir sehr viel!

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Vorschau

Text anklicken, um ihn zu ändern.

Design

Ganze Seite · ohne Wasserzeichen.

Mit zwei Fingern zoomen.

Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Gutscheine Ihres eigenen Geschäfts. Kopieren Sie keine Gutscheine anderer Geschäfte und stellen Sie keine Gutscheine aus, die Sie nicht einlösen werden.

Gutscheine in 3 Schritten erstellen

  1. Geschäft und Geschenk eintragen

    Laden Sie Ihr Logo hoch, geben Sie den Namen Ihres Geschäfts ein und wählen Sie einen Betrag (50 €) oder eine Leistung („Eine Massage, 60 Minuten“). „Für“ und „Von“ können Sie leer lassen und beim Verkauf von Hand ausfüllen.

  2. Nummerieren und Design wählen

    Jeder Gutschein bekommt eine eigene Nummer. So sehen Sie, welche verkauft und welche schon eingelöst sind. Wählen Sie eines von vier Designs, eine Farbe und 2 oder 3 Gutscheine pro Seite.

  3. Drucken, schneiden, Liste führen

    Drucken Sie auf Karton in Originalgröße und schneiden Sie entlang der gestrichelten Linien. Notieren Sie beim Verkauf Datum und Käufer neben der Nummer.

Was auf einen Gutschein gehört

  • Den Namen Ihres Geschäfts und wo der Gutschein eingelöst werden kann
  • Den Wert: einen Betrag oder die Leistung bzw. Ware
  • Eine eigene Nummer, um ihn nachzuverfolgen und Kopien zu erkennen
  • Für wen und von wem (oft von Hand eingetragen)
  • Das Ausstellungsdatum
  • Bis wann er gilt, oder eine Linie zum Ausfüllen
  • Kurze Bedingungen: wie er eingelöst wird, keine Barauszahlung
  • Eine Unterschrift oder ein Kürzel von Ihnen oder Ihrem Team

Gültigkeit, Verjährung und Umsatzsteuer

In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei einem Gutschein, der im März 2026 verkauft wird, endet diese Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2029.

Tragen Sie ein früheres Datum bei „Gültig bis“ ein, zeigt das Formular einen Hinweis (er wird nicht gedruckt). Ob eine kürzere Gültigkeit wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie das Feld leer: Dann steht auf dem Gutschein „Gültig bis“ mit einer Linie zum Ausfüllen.

Für die Umsatzsteuer unterscheidet das Gesetz zwei Arten (§ 3 Abs. 13–15 UStG). Bei einem Einzweck-Gutschein stehen der Ort der Leistung und die geschuldete Steuer schon beim Ausstellen fest, zum Beispiel bei einem Gutschein für eine Massage in Ihrem Studio; dann gilt bereits die Übertragung des Gutscheins als die Leistung. Alle anderen Gutscheine sind Mehrzweck-Gutscheine, etwa ein Wertgutschein für Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen; dann unterliegt erst die tatsächliche Leistung beim Einlösen der Umsatzsteuer. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.

In der Schweiz verjähren Forderungen nach zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt (Art. 127 OR). Für Österreich habe ich die Regeln noch nicht am Originaltext geprüft.

Den Überblick über verkaufte Gutscheine behalten

Mit Nummern sehen Sie jederzeit, welche Gutscheine noch im Umlauf sind. Führen Sie eine einfache Liste: Nummer, Verkaufsdatum, Käufer, Wert und Einlösedatum. Streichen Sie jeden Gutschein ab, wenn er zurückkommt.

Schreiben Sie „Eingelöst“ und das Datum auf eingelöste Gutscheine oder behalten Sie sie, damit niemand sie zweimal nutzt. Für die nächsten Blätter drücken Sie „Nächster Satz“: Die Nummern laufen dort weiter, wo die letzten Blätter endeten.

Geprüft im Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land.

Häufige Fragen

Ist die Gutschein-Vorlage kostenlos?

Ja. Sie ist kostenlos, braucht kein Konto und keine Anmeldung und setzt nie ein Wasserzeichen oder ein SnapPaperwork-Logo auf Ihre Gutscheine.

Wie viele Gutscheine passen auf eine Seite?

Drei auf eine A4-Seite oder zwei größere. Sie können bis zu 10 Seiten auf einmal drucken; die Nummern laufen von Seite zu Seite weiter.

Kann ich die Gutscheine nummerieren?

Ja. Geben Sie die erste Nummer ein, zum Beispiel GS-1001, und jeder Gutschein bekommt die nächste. Drücken Sie nach dem Drucken auf „Nächster Satz“, damit die nächsten Blätter dort beginnen, wo diese enden.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre; sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). In der Schweiz verjähren Forderungen nach zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt (Art. 127 OR). Lassen Sie „Gültig bis“ leer, steht auf dem Gutschein eine Linie zum Ausfüllen.

Kann ich einen Gutschein für eine Leistung statt für einen Betrag erstellen?

Ja. Wählen Sie „Eine Leistung oder Ware“ und schreiben Sie, wofür er gilt, zum Beispiel „Eine Massage (60 Minuten)“ oder „Zwei Kaffee und ein Stück Kuchen“.

Kann ich mein Logo einfügen?

Ja. Laden Sie ein PNG oder JPG hoch. Es wird verkleinert und nur in Ihrem Browser gespeichert, damit es beim nächsten Mal noch da ist; es wird nie hochgeladen.

Auf welchem Papier drucke ich am besten?

Karton mit etwa 170–300 g/m² fühlt sich wie ein echter Gutschein an. Drucken Sie in Originalgröße, nicht „An Seite anpassen“, und schneiden Sie mit einer Schneidemaschine entlang der gestrichelten Linien.

Werden meine Angaben hochgeladen oder gespeichert?

Nein. Alles, was Sie eingeben, auch Ihr Logo, bleibt in Ihrem Browser und wird nicht an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.

Wie speichere ich die Gutscheine als PDF?

Klicken Sie auf „Drucken / Als PDF speichern“ und wählen Sie „Als PDF speichern“ als Drucker, oder klicken Sie auf „PDF herunterladen“. Jede Seite des PDF ist ein Blatt mit Gutscheinen.