Fristlose Kündigung wegen MietrückstandOffene Mieten eintragen, Grund und Räumungsdatum ergänzen, dann drucken und eigenhändig unterschreiben. Ohne Anmeldung, nichts wird hochgeladen.
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Die Kündigung ist länger als eine Seite und wird auf zwei gedruckt. Fassen Sie Zeilen der Tabelle zusammen, kürzen Sie die Texte oder schalten Sie den Zustellvermerk aus.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Mietrückstände, die wirklich bestehen. Tragen Sie keine Beträge ein, die nicht geschuldet sind, und datieren Sie das Schreiben nicht zurück. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
So erstellen Sie die Kündigung
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Mieter, Wohnung und Monatsmiete eintragen
Tragen Sie alle Mieter ein, die im Mietvertrag stehen, die Anschrift der Wohnung und die vereinbarte monatliche Miete.
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Offene Mieten erfassen
Schreiben Sie jeden Zahlungstermin mit offener Miete in eine Zeile: Fälligkeit, geschuldeter Betrag und was davon gezahlt wurde. Die Vorlage rechnet den Rückstand aus und zeigt im Formular, ob er nach Ihren Angaben die gesetzlichen Voraussetzungen erreicht.
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Prüfen, beraten lassen, unterschreiben
Ergänzen Sie das Datum, bis zu dem die Wohnung geräumt werden soll, und prüfen Sie die Vorschau. Lassen Sie das Schreiben vor dem Versand prüfen. Drucken Sie zwei Exemplare, unterschreiben Sie eigenhändig und stellen Sie das Original nachweisbar zu.
Vor dem Versand
- Eine fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis und kann zu einer Räumungsklage führen. Lassen Sie sich vorher beraten, zum Beispiel beim örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein (Haus & Grund) oder von einer Anwältin oder einem Anwalt für Mietrecht.
- Möchten Sie den Mieter zuerst schriftlich an die offene Miete erinnern? Dafür gibt es auf dieser Website die Vorlage „Mahnung bei Mietrückstand“ (Link unten).
- Prüfen Sie Ihr Konto bis zuletzt: Geht der Rückstand ein, bevor die Kündigung den Mieter erreicht, ist sie ausgeschlossen.
- Nennen Sie alle Mieter, die im Mietvertrag stehen, und richten Sie das Schreiben an jeden von ihnen.
- Unterschreiben Sie mit Stift. Eine eingescannte oder eingefügte Unterschrift ist keine eigenhändige Unterschrift.
- Sorgen Sie dafür, dass Sie den Zugang später zeigen können, etwa mit einem Boten, der das Schreiben gelesen und eingeworfen hat, oder mit einer Empfangsbestätigung. Behalten Sie eine Kopie.
- Die offene Miete bleibt geschuldet. Wie und wohin der Mieter zahlen soll, können Sie im Feld „Zahlung des Rückstands“ angeben.
- Zieht der Mieter nicht aus, bleibt der Weg über das Gericht. Räumen Sie die Wohnung nicht selbst und wechseln Sie nicht das Schloss: Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht, handelt widerrechtlich, sofern das Gesetz es nicht gestattet (verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1 BGB).
Was das Gesetz sagt
Fristlose Kündigung: Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen (§ 543 Abs. 1 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist (Buchstabe a), oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (Buchstabe b; § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Eine Abhilfefrist oder Abmahnung ist in diesem Fall nicht nötig (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB).
Wohnraum: Im Fall von Buchstabe a ist der rückständige Teil der Miete nur dann nicht unerheblich, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt; das gilt nicht für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Wurde der Mieter rechtskräftig zur Zahlung einer erhöhten Miete nach §§ 558 bis 560 BGB verurteilt, kann der Vermieter wegen Zahlungsverzugs erst zwei Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung kündigen, außer die Voraussetzungen liegen schon wegen der bisher geschuldeten Miete vor (§ 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB).
Zahlung des Rückstands: Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter durch Aufrechnung von seiner Schuld befreien konnte und die Aufrechnung unverzüglich nach der Kündigung erklärt (§ 543 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB). Bei Wohnraum wird sie auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Das gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine so unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Form und Begründung: Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB); das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 569 Abs. 4 BGB).
Hilfsweise ordentliche Kündigung: Der Vermieter kann ordentlich nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa weil der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat; die Gründe sind im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 573 Abs. 1 bis 3 BGB). Die ordentliche Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig; für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Vorlage nennt kein Datum, sondern den nächstzulässigen Termin.
Widerspruch: Der Mieter kann einer Kündigung widersprechen, wenn ihre Folgen für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte wären; das gilt nicht, wenn ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung vorliegt (§ 574 Abs. 1 BGB). Der Widerspruch ist in Textform zu erklären; der Vermieter kann die Fortsetzung ablehnen, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses erklärt wird (§ 574b BGB). Der Vermieter soll auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs rechtzeitig hinweisen (§ 568 Abs. 2 BGB). Ohne diesen Hinweis kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären (§ 574b Abs. 2 Satz 2 BGB).
Nach dem Ende: Der Mieter muss die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Gibt er sie nicht zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen (§ 546a Abs. 1 BGB). Setzt der Mieter den Gebrauch fort, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine Partei innerhalb von zwei Wochen widerspricht (§ 545 BGB); die Vorlage kann diesen Widerspruch gleich mit aufnehmen.
Schweiz: Dort setzt der Vermieter bei einem Rückstand zuerst schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen bei Wohn- und Geschäftsräumen und droht die Kündigung an; erst danach kann er mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen (Art. 257d OR). Er muss mit einem vom Kanton genehmigten Formular kündigen (Art. 266l Abs. 2 OR); bei einer Familienwohnung sind Zahlungsfrist und Kündigung auch dem Ehegatten oder eingetragenen Partner separat zuzustellen (Art. 266n OR). Eine Kündigung, die das nicht beachtet, ist nichtig (Art. 266o OR). Diese Vorlage ist deshalb nur für Deutschland gemacht. Gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2026.
Österreich: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die deutschen Regeln gelten dort nicht.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
- § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (gesetze-im-internet.de)
- § 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Wohnraum)
- § 568 BGB: Form und Inhalt der Kündigung
- § 126 BGB: Schriftform
- § 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 573c BGB: Fristen der ordentlichen Kündigung
- § 574 BGB: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
- § 574b BGB: Form und Frist des Widerspruchs
- § 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
- § 546 BGB: Rückgabepflicht des Mieters
- § 858 BGB: Verbotene Eigenmacht
- Art. 257d OR: Zahlungsrückstand des Mieters (fedlex.admin.ch)
- Art. 266l OR: Form der Kündigung bei Wohn- und Geschäftsräumen
Häufige Fragen
Wann darf der Vermieter wegen Mietrückstand fristlos kündigen?
Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB insbesondere, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist, oder über mehr als zwei Termine mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten erreicht. Bei Wohnraum ist ein Teil im ersten Fall erst nicht unerheblich, wenn er eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Die Vorlage prüft Ihre Angaben grob; lassen Sie sich trotzdem beraten.
Muss ich vorher mahnen oder eine Frist setzen?
Für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB ist keine Abhilfefrist und keine Abmahnung nötig (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB). Eine Mahnung kann trotzdem sinnvoll sein, damit der Mieter den Rückstand schwarz auf weiß sieht. Dafür gibt es die Vorlage „Mahnung bei Mietrückstand“.
Was passiert, wenn der Mieter den Rückstand nachzahlt?
Zahlt er alles, bevor die Kündigung ihn erreicht, ist die Kündigung ausgeschlossen (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Bei Wohnraum wird sie auch unwirksam, wenn der Rückstand spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Räumungsklage bezahlt wird oder sich eine öffentliche Stelle dazu verpflichtet, außer dies ist innerhalb von zwei Jahren schon einmal geschehen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Warum zusätzlich hilfsweise ordentlich kündigen?
Viele Vermieter kündigen hilfsweise auch ordentlich, für den Fall, dass die fristlose Kündigung nicht wirksam ist. Dafür braucht es ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB, und es gelten die Fristen von § 573c BGB. Dann soll auch auf den Widerspruch nach §§ 574 bis 574b BGB hingewiesen werden; die Vorlage druckt diesen Hinweis. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie am besten in der Beratung.
Kann ich die Kündigung per E-Mail oder WhatsApp schicken?
Die Kündigung eines Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB), und das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Drucken Sie die Kündigung aus, unterschreiben Sie mit Stift und stellen Sie das Original so zu, dass Sie den Zugang zeigen können.
Gilt die Vorlage auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. In der Schweiz muss der Vermieter zuerst schriftlich eine Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung setzen (Art. 257d OR) und dann mit einem vom Kanton genehmigten Formular kündigen (Art. 266l OR); sonst ist die Kündigung nichtig (Art. 266o OR). Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nur in Ihrem eigenen Browser, damit das Schreiben beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.