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Mahnung Miete Vorlage bei MietrückstandOffene Miete eintragen, Zahlungsfrist und Bankverbindung ergänzen, dann drucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zum Mietrückstand sagt

Fälligkeit: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu zahlen. § 556b Abs. 1 BGB

Verzug: Wer auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht zahlt, kommt durch die Mahnung in Verzug. § 286 Abs. 1 und 4 BGB

Ohne Mahnung: Ist für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, braucht es keine Mahnung. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Verzugszinsen: Während des Verzugs sind fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu zahlen. § 288 Abs. 1, § 247 Abs. 2 BGB

Kündigung: Ein Rückstand von zwei Terminen oder zwei Monatsmieten kann eine fristlose Kündigung erlauben. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 BGB

Wohnraum: Bei Wohnraum ist ein Teil der Miete erst nicht unerheblich, wenn er eine Monatsmiete übersteigt. § 569 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BGB

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Grunddaten

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Mieter

Mieter

Vermieter

Vermieter oder Hausverwaltung

Offene Miete

Offene Miete

Eine Zeile pro Monat oder Betrag, mit dem Fälligkeitsdatum.

Bis zu 6 Zeilen

Tragen Sie nur Beträge ein, die nach dem Mietvertrag fällig und noch offen sind. Die Vorlage berechnet keine Zinsen und keine Gebühren.

Zahlung

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Unterschrift

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Versandvermerk

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Beschriftungen: Titel, Absätze und Bezeichnungen ändern

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Fertig? Schreiben drucken oder speichern

Drucken Sie zwei Exemplare: eines für den Mieter und eines für Ihre Unterlagen.

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Lieber von Hand ausfüllen? Leere Vorlage ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

So schreiben Sie die Mahnung

  1. Art wählen und Mieter eintragen

    Wählen Sie Zahlungserinnerung, Mahnung oder letzte Mahnung. Tragen Sie die Mieter, das Mietobjekt und Ihre eigenen Angaben ein.

  2. Offene Miete erfassen

    Schreiben Sie jeden offenen Monat oder Betrag in eine eigene Zeile, mit Fälligkeitsdatum und Betrag. Bereits erhaltene Teilzahlungen werden vom offenen Betrag abgezogen.

  3. Zahlungsfrist und Bankverbindung ergänzen

    Geben Sie an, bis wann gezahlt werden soll und auf welches Konto. Prüfen Sie die Vorschau, drucken Sie zwei Exemplare oder speichern Sie das Schreiben als PDF, und notieren Sie im Versandvermerk, wie Sie es verschickt haben.

Zahlungserinnerung, Mahnung oder letzte Mahnung?

  • Zahlungserinnerung: ein freundlicher erster Hinweis, oft wenige Tage nach dem Zahlungstermin. Häufig wurde die Überweisung nur vergessen.
  • Mahnung: eine klare schriftliche Aufforderung mit dem offenen Betrag und einem Datum, bis zu dem gezahlt werden soll.
  • Letzte Mahnung: ein letzter, deutlicher Hinweis. Auf Wunsch druckt die Vorlage den neutralen Satz, dass Sie sich weitere Schritte vorbehalten, auch rechtliche. Das Schreiben ist keine Kündigung und droht keine an.
  • Für andere offene Rechnungen, die nichts mit Miete zu tun haben, eignet sich die Vorlage „Zahlungserinnerung“ auf dieser Website.

Tipps

  • Bleiben Sie sachlich und höflich. Ein Gespräch klärt einen Rückstand oft schneller als ein zweites Schreiben.
  • Prüfen Sie vorher Ihr Konto und Ihre Unterlagen: Ist die Miete vielleicht doch eingegangen, mit einem anderen Verwendungszweck oder von einer anderen Person?
  • Setzen Sie ein klares Datum, bis zu dem gezahlt werden soll, zum Beispiel zwei Wochen ab dem Datum des Schreibens.
  • Kann der Mieter nicht alles auf einmal zahlen, halten Sie eine Ratenzahlung schriftlich fest, etwa mit der Vorlage „Ratenzahlungsvereinbarung“ auf dieser Website.
  • Die Vorlage rechnet keine Verzugszinsen und keine Mahngebühren aus. Tragen Sie nur Beträge ein, die nach dem Mietvertrag fällig und noch offen sind.
  • Bewahren Sie eine Kopie auf. Für einen Nachweis über den Zugang verschicken viele Vermieter Mahnungen per Einschreiben.

Was das Gesetz sagt

Fälligkeit: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist (§ 556b Abs. 1 BGB). Bei einer Monatsmiete ist das der jeweilige Monat. Ihr Mietvertrag kann einen Zahlungstermin nennen.

Verzug: Zahlt der Mieter auf eine Mahnung nicht, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ob das bei Ihrer Miete so ist, hängt vom Zahlungstermin im Mietvertrag ab; eine Mahnung hält den Rückstand in jedem Fall schriftlich fest. Wer die Verzögerung nicht zu vertreten hat, kommt nicht in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB).

Verzugszinsen: Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen; der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli; den geltenden Wert gibt die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt (§ 247 BGB). Die Vorlage nennt und berechnet keinen Zinssatz.

Fristlose Kündigung: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist, oder in einem Zeitraum über mehr als zwei Termine mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). In diesem Fall braucht es vor der Kündigung weder eine Abhilfefrist noch eine Abmahnung (§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB).

Wohnraum: Hier ist der rückständige Teil der Miete im ersten Fall nur dann nicht unerheblich, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt; das gilt nicht für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und Entschädigung befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle dazu verpflichtet, außer es ging innerhalb von zwei Jahren schon eine so unwirksam gewordene Kündigung voraus (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Der Kündigungsgrund ist im Kündigungsschreiben anzugeben (§ 569 Abs. 4 BGB).

Diese Vorlage ist eine Zahlungserinnerung oder Mahnung, keine Kündigung. Eine Kündigung ist ein eigenes Schreiben mit eigenen Anforderungen.

Schweiz: Ohne andere Vereinbarung oder Ortsüblichkeit ist der Mietzins am Ende jedes Monats zu zahlen (Art. 257c OR). Bei einem Rückstand kann der Vermieter schriftlich eine Zahlungsfrist setzen und die Kündigung für den Fall androhen, dass die Frist ungenutzt abläuft; bei Wohn- und Geschäftsräumen beträgt die Frist mindestens 30 Tage (Art. 257d Abs. 1 OR). Wird nicht gezahlt, kann bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats gekündigt werden (Art. 257d Abs. 2 OR). Dient die Wohnung der Familie, ist die Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung dem Mieter und seinem Ehegatten oder eingetragenen Partner separat zuzustellen (Art. 266n OR). Diese Vorlage ist kein Schreiben nach Art. 257d OR. Gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2026.

Österreich: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die deutschen Regeln gelten dort nicht.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo.

Brauche ich überhaupt eine Mahnung, damit der Mieter in Verzug ist?

Nicht immer. Nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bedarf es keiner Mahnung, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Ob das bei Ihrer Miete so ist, hängt vom Zahlungstermin im Mietvertrag ab. Eine schriftliche Mahnung hält den Rückstand in jedem Fall fest und gibt dem Mieter eine klare Frist.

Kann ich Mahngebühren oder Verzugszinsen verlangen?

Für Verzugszinsen nennt § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank bekannt gibt. Die Vorlage rechnet keine Zinsen und keine Gebühren aus. Tragen Sie nur Beträge ein, die nach dem Mietvertrag fällig und noch offen sind.

Ist die letzte Mahnung eine Kündigung?

Nein. Die Vorlage erstellt eine Zahlungserinnerung oder Mahnung. Auf Wunsch enthält die letzte Mahnung einen neutralen Satz, dass Sie sich weitere Schritte vorbehalten. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist nur unter den Voraussetzungen von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 569 Abs. 3 BGB möglich und ist ein eigenes Schreiben, in dem der Grund anzugeben ist.

Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?

Für die Schweiz habe ich die Artikel 257c, 257d und 266n OR gelesen: Will der Vermieter dort die Kündigung androhen, setzt er schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen bei Wohnräumen. Dafür ist diese Vorlage nicht gemacht. Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Als Zahlungserinnerung können Sie die Vorlage in beiden Ländern nutzen.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nur in Ihrem eigenen Browser, damit das Schreiben beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.