Kautionsquittung VorlageDen Erhalt der Mietkaution bestätigen: mit Betrag in Worten, Form der Kaution und Teilzahlung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Diese Quittung ist länger als eine Seite und wird auf zwei Seiten gedruckt. Kürzen Sie die Anmerkungen oder schalten Sie „Zwei Exemplare auf einer Seite“ aus.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für eine Kaution, die Sie wirklich erhalten haben. Stellen Sie keine Quittung über Geld aus, das nicht gezahlt wurde, und ändern Sie weder Betrag noch Datum nachträglich.
So erstellen Sie die Kautionsquittung
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Mieter, Wohnung und Vermieter eintragen
Tragen Sie die Namen aller Mieter, die Adresse der Wohnung, den Mietbeginn und Ihre eigenen Angaben als Vermieter oder Verwalter ein.
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Betrag und Form der Kaution wählen
Tragen Sie den erhaltenen Betrag ein; er wird automatisch in Worten geschrieben. Wählen Sie, wie die Kaution geleistet wurde: Überweisung, bar, als Mietkautionskonto oder Sparbuch oder als Bürgschaft. Wird die Kaution in Raten gezahlt, wählen Sie die Rate und tragen die ganze Kaution ein.
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Prüfen, drucken, unterschreiben
Tragen Sie den Ort ein, prüfen Sie die Vorschau und drucken Sie die Quittung, am besten zwei Exemplare auf einer Seite. Unterschreiben Sie mit Stift und geben Sie ein Exemplar dem Mieter.
Was auf eine Kautionsquittung gehört
- Wer gezahlt hat und wer das Geld erhalten hat
- Die Adresse der Mietwohnung und der Mietbeginn
- Der Betrag in Zahlen und in Worten
- Die Form der Kaution und, bei Raten, welche Rate es ist und wie hoch die ganze Kaution ist
- Wo die Kaution angelegt ist (optional, z. B. Bank und Art des Kontos)
- Ort, Datum und Unterschrift des Vermieters oder Verwalters
Tipps
- Stellen Sie für jede Rate eine eigene Quittung aus. So sieht man später genau, wann welcher Teil gezahlt wurde.
- Bei einer Überweisung zeigt schon der Kontoauszug die Zahlung. Die Quittung hält zusätzlich fest, dass das Geld als Kaution für diese Wohnung gilt.
- Bei einer Bürgschaft oder einem verpfändeten Sparbuch bestätigt die Quittung den Erhalt der Urkunde. Tragen Sie unter Anmerkungen ein, welche Urkunde Sie erhalten haben.
- Eine hier gezeichnete Unterschrift wird als Bild gedruckt. Unterschreiben Sie den Ausdruck lieber zusätzlich mit Stift.
- Bewahren Sie Ihr Exemplar zusammen mit dem Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll auf.
Was das Gesetz sagt
Deutschland: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine Kaution in Geld darf der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die weiteren mit den folgenden Mietzahlungen (§ 551 Abs. 2 BGB).
Der Vermieter legt eine Kaution in Geld bei einem Kreditinstitut an, getrennt von seinem eigenen Vermögen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. Die Parteien können eine andere Anlageform vereinbaren. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim muss die Kaution nicht verzinst werden (§ 551 Abs. 3 BGB). Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB).
Wer Geld erhält, muss auf Verlangen eine schriftliche Quittung erteilen (§ 368 BGB).
Schweiz: Bei Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen. Eine Sicherheit in Geld oder Wertpapieren muss er bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Die Bank gibt sie nur mit Zustimmung beider Parteien oder auf Grund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls oder Gerichtsurteils heraus (Art. 257e OR).
Österreich: Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die Quittung nennt deshalb keine Höchstgrenze, und das Formular zeigt für Österreich keinen Hinweis zur Höhe.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter eine Quittung über die Kaution ausstellen?
Wer eine Zahlung erhält, muss auf Verlangen eine schriftliche Quittung erteilen (§ 368 BGB). Fragen Sie als Mieter einfach danach; als Vermieter können Sie sie mit dieser Vorlage in einer Minute ausstellen.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
In Deutschland höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten (§ 551 Abs. 1 BGB), in der Schweiz bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR). Tragen Sie im Formular die Monatsmiete ohne Betriebskosten ein: Liegt die Kaution darüber, sehen Sie einen Hinweis. Er wird nicht gedruckt.
Darf die Kaution in Raten gezahlt werden?
Ja, in Deutschland darf der Mieter eine Kaution in Geld in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den folgenden Mieten (§ 551 Abs. 2 BGB). Wählen Sie im Formular die Rate und tragen Sie die ganze Kaution ein; stellen Sie für jede Rate eine eigene Quittung aus.
Wo muss die Kaution angelegt werden?
In Deutschland legt der Vermieter eine Kaution in Geld bei einem Kreditinstitut an, getrennt von seinem Vermögen; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB). In der Schweiz kommt sie auf ein Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters (Art. 257e Abs. 1 OR). Auf der Quittung können Sie unter „Angelegt bei“ Bank und Konto angeben.
Brauche ich eine Quittung, wenn die Kaution überwiesen wurde?
Der Kontoauszug zeigt, dass Geld geflossen ist. Die Quittung hält zusätzlich fest, dass der Betrag als Kaution für diese Wohnung angenommen wurde. Das hilft beiden Seiten, wenn die Kaution am Ende abgerechnet wird.
Kann ich die Vorlage in Österreich verwenden?
Ja, Sie können Österreich als Land wählen; Datum und Betrag stimmen dann. Die österreichischen Regeln zur Kaution habe ich aber noch nicht am Originaltext geprüft, deshalb zeigt das Formular für Österreich keinen Hinweis zur Höhe.