Wohnungsbesichtigung ankündigenAnlass und Termine eintragen, dann drucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.
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Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.
Das Schreiben ist länger als eine Seite und wird auf zwei gedruckt. Kürzen Sie die Einzelheiten oder die Texte, schalten Sie den Zustellvermerk aus oder wählen Sie ein anderes Design.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Wohnungen, die Sie vermieten oder verwalten. Nennen Sie den wahren Anlass und gehen Sie nur nach Absprache in die Wohnung. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
So kündigen Sie den Termin an
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Mieter und Anlass eintragen
Tragen Sie die Mieter, die Wohnung und Ihre eigenen Angaben ein. Kreuzen Sie an, worum es geht: eine Besichtigung mit Miet- oder Kaufinteressenten, die Prüfung des Zustands, das Ablesen von Zählern oder eine Reparatur.
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Termine vorschlagen
Nennen Sie einen Termin mit Uhrzeit von bis und, wenn möglich, eine oder zwei Alternativen. Schreiben Sie dazu, wer mitkommt und wie lange es etwa dauert.
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Um Rückmeldung bitten und verschicken
Geben Sie ein Datum an, bis zu dem der Mieter Bescheid geben soll. Prüfen Sie die Vorschau, drucken Sie zwei Exemplare oder speichern Sie das Schreiben als PDF und schicken Sie es per Post, E-Mail oder über den Briefkasten.
Tipps für einen guten Termin
- Kündigen Sie früh genug an, damit der Mieter planen und antworten kann.
- Bieten Sie mehr als einen Termin an, gern auch am frühen Abend. Ein Gegenvorschlag des Mieters ist ein gutes Zeichen, kein Problem.
- Sagen Sie, wer mitkommt und wie lange es etwa dauert. Bei Besichtigungen mit Interessenten helfen kleine Gruppen und feste Uhrzeiten.
- Gehen Sie nur zum vereinbarten Termin in die Wohnung, gemeinsam mit dem Mieter oder einer Person, die er bestimmt.
- Bei einem Notfall, etwa einem Wasserschaden, rufen Sie den Mieter an, statt einen Brief zu schreiben.
- Behalten Sie eine Kopie. Auf Wunsch druckt die Vorlage einen kurzen Zustellvermerk für Ihre Unterlagen.
Was das Gesetz sagt
Erhaltungsmaßnahmen: Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (§ 555a Abs. 1 BGB). Sie sind ihm rechtzeitig anzukündigen, außer sie wirken nur unerheblich auf die Mietsache ein oder müssen sofort durchgeführt werden (§ 555a Abs. 2 BGB). Eine feste Frist nennt die Vorschrift nicht. Aufwendungen, die der Mieter wegen der Maßnahme machen muss, ersetzt der Vermieter in angemessenem Umfang, auf Verlangen als Vorschuss (§ 555a Abs. 3 BGB). Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam (§ 555a Abs. 4 BGB).
Besichtigungen: Für Besichtigungen aus anderen Gründen, etwa mit Miet- oder Kaufinteressenten oder um den Zustand der Wohnung zu prüfen, steht in den hier gelesenen Vorschriften keine allgemeine Regel. Ob und wie oft eine Besichtigung zulässig ist, wird im Einzelfall entschieden. Vereinbaren Sie den Termin deshalb mit dem Mieter; schauen Sie auch in Ihren Mietvertrag.
Modernisierung: Eine Modernisierung hat ihre eigenen Regeln. Der Vermieter muss sie spätestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen, mit Art und voraussichtlichem Umfang, Beginn und Dauer und gegebenenfalls der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 555c Abs. 1 BGB). Diese Vorlage ist dafür nicht gedacht; Sie können mit ihr nur einen Termin vorschlagen, um eine Modernisierung vorzubereiten.
Schweiz: Der Mieter muss dem Vermieter gestatten, die Sache zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist (Art. 257h Abs. 2 OR). Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder Vermeidung von Schäden muss er dulden (Art. 257h Abs. 1 OR). Der Vermieter muss Arbeiten und Besichtigungen rechtzeitig anzeigen und auf die Interessen des Mieters Rücksicht nehmen (Art. 257h Abs. 3 OR). Gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2026.
Österreich: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die deutschen Regeln gelten dort nicht.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage kostenlos?
Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo.
Wie früh sollte ich eine Besichtigung ankündigen?
Für Erhaltungsmaßnahmen sagt § 555a Abs. 2 BGB „rechtzeitig“, ohne feste Frist. Für andere Besichtigungen steht in den Vorschriften, die ich gelesen habe, keine Frist. Kündigen Sie so früh an, dass der Mieter planen und antworten kann, und schauen Sie in Ihren Mietvertrag.
Muss der Mieter die Besichtigung erlauben?
Maßnahmen zur Instandhaltung oder Instandsetzung hat der Mieter nach § 555a Abs. 1 BGB zu dulden. Ob und wie oft eine Besichtigung aus anderen Gründen zulässig ist, wird im Einzelfall entschieden. Die Vorlage schlägt deshalb Termine vor und bittet um Rückmeldung; sie droht nichts an.
Kann ich damit eine Modernisierung ankündigen?
Nein. Eine Modernisierung ist nach § 555c Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vorher in Textform anzukündigen, mit eigenen Angaben wie Umfang, Dauer und erwarteter Mieterhöhung. Mit dieser Vorlage können Sie nur einen Termin vorschlagen, etwa für eine Begehung zur Vorbereitung.
Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?
Für die Schweiz habe ich Art. 257h OR gelesen: Der Mieter muss Besichtigungen gestatten, soweit sie für Unterhalt, Verkauf oder Wiedervermietung notwendig sind, und der Vermieter muss sie rechtzeitig anzeigen. Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Als freundliche Terminanfrage können Sie die Vorlage in beiden Ländern nutzen.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nur in Ihrem eigenen Browser, damit das Schreiben beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.