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Model-Release VorlageFotograf/in, Anlass und Person eintragen, Verwendungszwecke ankreuzen, dann drucken oder als PDF speichern. Oder leer lassen und für ein ganzes Shooting drucken. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zu Fotos von Personen sagt

Recht am eigenen Bild: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. § 22 KunstUrhG

Ausnahmen: Ohne Einwilligung gehen nur wenige Fälle, etwa Personen als Beiwerk oder Bilder von Versammlungen. § 23 KunstUrhG

Einwilligung (DSGVO): Die Einwilligung muss freiwillig sein und für bestimmte Zwecke gelten. Art. 4 Nr. 11, Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 Abs. 1 DSGVO

Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; darauf ist vorher hinzuweisen. Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Minderjährige: Unter 18 Jahren vertreten die Eltern das Kind, in der Regel gemeinschaftlich. §§ 2, 1629 Abs. 1 BGB

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Studio oder Auftraggeber

Studio oder Auftraggeber (optional)

Kein Logo

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Steht oben auf dem Formular: Ihr Studio, Ihre Firma oder Ihr Verein. Lassen Sie die Angaben zur Person leer, um leere Formulare zu drucken.

Farbe und Papier

Farbe und Papier

Die Farbe erscheint im Design „Kästen“. Mit 100 % drucken („Tatsächliche Größe“).

Beschriftungen ändern: Titel, Überschriften und Felder

Jedes Feld zeigt den Text, der gerade gedruckt wird. Ändern Sie ihn beliebig; ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück. Sie können auch jeden Text im Formular direkt anklicken.

Fertig? Model-Release drucken oder speichern

Lassen Sie das Formular vor der Veröffentlichung unterschreiben, geben Sie der Person eine Kopie und bewahren Sie das Original bei den Bilddateien auf.

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Mit zwei Fingern zoomen.

Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für echte Einwilligungen: Lassen Sie jede Person selbst unterschreiben und unterschreiben Sie nie in ihrem Namen.

So erstellen Sie ein Model-Release

  1. Fotograf/in und Shooting eintragen

    Name der Fotografin oder des Fotografen, ein Kontakt (E-Mail oder Anschrift), Anlass, Datum und Ort. Über diesen Kontakt kann die Person später auch ihre Einwilligung widerrufen.

  2. Zwecke und Bedingungen festlegen

    Kreuzen Sie an, wo die Fotos erscheinen dürfen, und ob der Name genannt werden darf. Tragen Sie Honorar oder Gegenleistung ein, etwa TFP, und wenn Sie möchten die Dauer und das Gebiet der Nutzung.

  3. Vor den Aufnahmen unterschreiben lassen

    Die Person liest das Formular, auch den Hinweis zum Widerruf, und unterschreibt. Bei Minderjährigen unterschreiben die Erziehungsberechtigten im Kasten unten. Geben Sie der Person eine Kopie.

Tipps für Fotografen und Auftraggeber

  • Kreuzen Sie nur die Zwecke an, die Sie wirklich brauchen. Je genauer, desto klarer für beide Seiten.
  • Lassen Sie das Formular für leere Ausdrucke einfach ohne Angaben zur Person: Bei einem Event füllt jede Person ihr eigenes Blatt aus.
  • Notieren Sie unter „Einschränkungen oder Hinweise“ besondere Wünsche, etwa „keine Fotos von vorne“ oder „nur nach Freigabe“.
  • Bewahren Sie das unterschriebene Original bei den Bilddateien auf, damit Sie es später wiederfinden.
  • Widerruft jemand seine Einwilligung, notieren Sie das Datum und verwenden Sie die Fotos ab dann nicht mehr für neue Veröffentlichungen.

Was das Gesetz sagt

Deutschland: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Hat die Person dafür, dass sie sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhalten, gilt die Einwilligung im Zweifel als erteilt. Nach ihrem Tod braucht es zehn Jahre lang die Einwilligung der Angehörigen (§ 22 KunstUrhG).

Ohne Einwilligung dürfen nur bestimmte Bilder verbreitet werden, etwa Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder mit Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit und Bilder von Versammlungen und Aufzügen, an denen die Personen teilgenommen haben. Das gilt aber nicht, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person verletzt wird (§ 23 KunstUrhG).

Die Datenschutz-Grundverordnung beschreibt eine Einwilligung als freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich abgegeben (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Eine Verarbeitung ist unter anderem rechtmäßig, wenn die Person für einen oder mehrere bestimmte Zwecke eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Wer sich auf eine Einwilligung stützt, muss sie nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Darum gibt es das Formular mit Unterschrift.

Die Person kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Was bis zum Widerruf geschehen ist, bleibt rechtmäßig. Sie muss vor der Einwilligung davon erfahren, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Deshalb steht der Hinweis zum Widerruf im Formular; ändern Sie ihn, zeigt das Formular einen Hinweis.

Minderjährige: Volljährig ist man mit 18 Jahren (§ 2 BGB). Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich; ein Elternteil allein nur, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt (§ 1629 Abs. 1 BGB). Darum hat der Kasten für Minderjährige zwei Unterschriftszeilen.

Nicht geprüft habe ich die Rechtsprechung, etwa wann eine bezahlte Einwilligung widerrufen werden kann, wie das Kunsturhebergesetz und die DSGVO zusammenspielen und ob ältere Minderjährige selbst mit unterschreiben sollten. Auch zum Urheberrecht an den Fotos sagt das Formular nichts. Prüfen Sie das bei Bedarf, besonders bei Werbung und größeren Aufträgen.

Österreich und Schweiz: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Model-Release-Vorlage kostenlos?

Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo von uns.

Was ist der Unterschied zwischen Model-Release und Einverständniserklärung für Fotos?

Es ist dasselbe: eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person, dass Fotos von ihr gemacht und für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. „Model-Release“ ist der übliche Begriff unter Fotografen, auch bei TFP-Shootings.

Ist die Einwilligung unwiderruflich?

Das Formular sagt das nicht. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann eine Einwilligung jederzeit widerrufen werden, mit Wirkung für die Zukunft, und darauf ist vorher hinzuweisen. Der Hinweis steht deshalb im Formular.

Was gilt bei Minderjährigen?

Schalten Sie den Kasten „Bei Minderjährigen“ ein. Dort unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Nach § 1629 Abs. 1 BGB vertreten die Eltern das Kind gemeinschaftlich, deshalb gibt es zwei Unterschriftszeilen.

Kann ich das Formular leer für ein ganzes Event drucken?

Ja. Tragen Sie nur Fotograf/in, Anlass und Datum ein und lassen Sie die Angaben zur Person leer. Jede Person füllt dann ihr eigenes Blatt aus und unterschreibt.

Kann ich die Texte ändern?

Ja, jedes Wort, direkt in der Vorschau oder unter „Beschriftungen ändern“. Ändern Sie den Hinweis zum Widerruf, zeigt das Formular einen Hinweis; mit „Alle Beschriftungen zurücksetzen“ kommt der Standardtext zurück.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nur in Ihrem eigenen Browser, damit alles beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an uns gesendet. Im privaten Fenster wird nichts gespeichert.