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Kaufvertrag Auto Vorlage (privat)Kfz-Kaufvertrag für den Privatverkauf ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zum Autokauf sagt

Pflichten: Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug und verschafft das Eigentum, frei von Sach- und Rechtsmängeln; der Käufer zahlt und nimmt es ab. § 433 BGB

Beschaffenheit: Das Fahrzeug muss bei Gefahrübergang unter anderem die vereinbarte Beschaffenheit haben. § 434 BGB

Haftungsausschluss: Gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. § 444 BGB

Übergabe: Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über. § 446 BGB

Halterwechsel: Bisheriger Halter und Eigentümer melden ihn unverzüglich der Zulassungsbehörde, wenn der Käufer nicht schon umgemeldet hat. § 15 Abs. 5 FZV

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Grunddaten

Grunddaten

Verkäufer

Verkäufer

Käufer

Käufer

Die Ausweisnummern können Sie auch erst beim Unterschreiben von Hand eintragen.

Fahrzeug

Fahrzeug

Kaufpreis

Kaufpreis

Wird beim Eintippen des Preises ausgeschrieben. Sie können ihn hier oder direkt auf dem Vertrag ändern.

Übergabe

Übergabe

Übergebene Papiere und Schlüssel

Leer gelassene Kästchen können beim Unterschreiben von Hand angekreuzt werden. Sie können die Kästchen auch direkt auf dem Vertrag anklicken.

Erklärungen des Verkäufers

Erklärungen des Verkäufers

Kreuzen Sie nur an, was zutrifft. Den Wortlaut können Sie unter „Beschriftungen“ oder direkt auf dem Vertrag ändern.

Sachmängelhaftung

Sachmängelhaftung

Ein Textblock: Ändern Sie jedes Wort oder fügen Sie am Ende eigene Vereinbarungen hinzu (zum Beispiel, wann der Käufer das Fahrzeug abholt). Ein leeres Feld kehrt zum Standardtext zurück.

Ort, Datum und Unterschriften

Ort, Datum und Unterschriften

Verkäufer

Käufer

Meist werden zwei Exemplare gedruckt und beide von Hand unterschrieben. Bitte eigenhändig unterschreiben. Unterschriften hier werden nie gespeichert: Sie verschwinden, wenn Sie die Seite schließen oder neu laden.

Beschriftungen: Titel, Bezeichnungen und Sätze ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der jetzt gedruckt wird. Ändern Sie, was Sie möchten; ein leeres Feld kehrt zum Standardtext zurück. Sie können auch direkt auf einen Text auf der Seite klicken.

Fertig? Kaufvertrag drucken oder speichern

Drucken Sie zwei Exemplare: eines für den Verkäufer, eines für den Käufer. Alles außer den Unterschriften wird in diesem Browser gespeichert.

Wenn Ihnen meine Arbeit gefällt, unterstützen Sie mich auf Ko-fi. Jeder kleine Beitrag bedeutet mir sehr viel!

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Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für echte Verkäufe eines Fahrzeugs, das Sie verkaufen dürfen. Tragen Sie keinen falschen Preis oder Kilometerstand ein und unterschreiben Sie nicht für andere. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

So füllen Sie den Kaufvertrag aus

  1. Auto oder Motorrad wählen

    Wählen Sie oben, was Sie verkaufen, und das Land. Tragen Sie Verkäufer und Käufer mit Namen und vollständiger Anschrift ein. Die Ausweisnummer ist freiwillig.

  2. Fahrzeugdaten aus den Papieren übernehmen

    Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Kennzeichen, Erstzulassung und die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II stehen in den Fahrzeugpapieren. Vergleichen Sie die FIN auch mit dem Fahrzeug selbst.

  3. Preis, Übergabe und Erklärungen

    Geben Sie den Kaufpreis ein; er wird automatisch in Worten geschrieben. Kreuzen Sie an, welche Papiere und wie viele Schlüssel übergeben werden, und ob das Fahrzeug unfallfrei ist oder welche Schäden es hatte.

  4. Zwei Exemplare drucken und unterschreiben

    Drucken Sie den Vertrag zweimal aus. Beide Seiten unterschreiben beide Exemplare von Hand; jede Seite behält eines.

Was in einen Kfz-Kaufvertrag gehört

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Hersteller, Typ, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung und Kilometerstand
  • Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Den Kaufpreis in Zahlen und in Worten und wie bezahlt wird
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe, die übergebenen Papiere und Schlüssel
  • Was der Verkäufer über Unfälle, Kilometerstand und Eigentum erklärt
  • Ob und wie die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird
  • Ort, Datum und die Unterschriften beider Seiten

Tipps für den Privatverkauf

  • Lassen Sie sich vom Käufer den Ausweis zeigen und prüfen Sie, ob Name und Anschrift im Vertrag stimmen.
  • Übergeben Sie Fahrzeug, Papiere und Schlüssel erst, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bei Barzahlung zählen Sie das Geld bei der Übergabe.
  • Notieren Sie die Uhrzeit der Übergabe. So ist klar, wer das Fahrzeug ab wann nutzt.
  • Schreiben Sie bekannte Schäden konkret in den Vertrag, zum Beispiel „Kratzer an der Fahrertür“ oder „Hagelschaden am Dach, 2022 repariert“.
  • Kreuzen Sie nur an, was Sie sicher wissen. Wissen Sie nicht, ob das Fahrzeug vor Ihrer Zeit einen Unfall hatte, lassen Sie beide Kästchen leer und schreiben Sie das unter „Vereinbarungen“.
  • Informieren Sie nach dem Verkauf Ihre Kfz-Versicherung.

Was das Gesetz sagt

Mit dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, das Fahrzeug zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, und zwar frei von Sach- und Rechtsmängeln. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und das Fahrzeug abnehmen (§ 433 BGB).

Frei von Sachmängeln ist das Fahrzeug unter anderem, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 BGB). Was Sie im Vertrag über das Fahrzeug festhalten, etwa zu Unfällen oder zum Kilometerstand, kann deshalb wichtig werden.

Unter Privatleuten wird die Sachmängelhaftung oft ausgeschlossen. Auf einen solchen Ausschluss kann sich der Verkäufer aber nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Darum nennt die Klausel auf diesem Vertrag diese beiden Fälle ausdrücklich. Ändern Sie die Klausel so, dass sie das nicht mehr sagt, zeigt das Formular einen Hinweis.

Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Käufer über: Geht das Fahrzeug danach zufällig verloren oder wird es zufällig beschädigt, trägt das der Käufer. Ab der Übergabe stehen ihm auch die Nutzungen zu, und er trägt die Lasten (§ 446 BGB).

Nach dem Verkauf: den Halterwechsel melden

Wechselt der Halter, müssen der bisherige Halter und der Eigentümer das unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Das ist nicht nötig, wenn der Käufer das Fahrzeug schon umgemeldet hat (§ 15 Abs. 5 FZV).

Die Mitteilung muss das Kennzeichen enthalten, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Käufers und seine Bestätigung, dass ihm die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde. Diese Angaben stehen im Kaufvertrag: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer den Erhalt der angekreuzten Papiere.

Der Käufer muss das Fahrzeug unverzüglich bei der Zulassungsbehörde seines Wohnorts ummelden: mit dem Versicherungsnachweis eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Umschreibung vorlegen.

Österreich und die Schweiz

In der Schweiz haftet der Verkäufer für zugesicherte Eigenschaften und für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit erheblich mindern, auch wenn er sie nicht gekannt hat (Art. 197 OR). Eine Vereinbarung, die diese Gewährleistung aufhebt oder beschränkt, ist ungültig, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR). Die Schweizer Regeln zum Halterwechsel habe ich nicht geprüft.

Für Österreich habe ich die Regeln noch nicht am Originaltext geprüft.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist die Vorlage kostenlos?

Ja. Sie ist kostenlos, braucht kein Konto und keine Anmeldung und setzt nie ein Wasserzeichen oder ein SnapPaperwork-Logo auf den Vertrag.

Gilt die Vorlage auch für ein Motorrad?

Ja. Wählen Sie oben „Motorrad“. Titel und Überschriften passen sich an, die Felder bleiben gleich.

Was bedeutet „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“?

Der Käufer kann wegen Mängeln später grundsätzlich keine Rechte gegen den Verkäufer geltend machen. Das gilt nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Möchten Sie die Klausel nicht, nehmen Sie das Häkchen heraus.

Muss ich als Verkäufer etwas melden?

Ja. Bisheriger Halter und Eigentümer müssen den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen, es sei denn, der Käufer hat das Fahrzeug schon umgemeldet (§ 15 Abs. 5 FZV). Die nötigen Angaben stehen im Kaufvertrag.

Kann ich die Unterschrift am Bildschirm leisten?

Sie können im Formular unterschreiben, damit die Unterschrift auf dem PDF steht. Meist werden aber zwei Exemplare gedruckt und von beiden Seiten von Hand unterschrieben. Unterschriften werden nie gespeichert.

Werden meine Angaben hochgeladen oder gespeichert?

Nein. Alles, was Sie eingeben, bleibt in Ihrem Browser und wird nicht an mich gesendet; die Unterschriften werden gar nicht gespeichert. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.

Wie speichere ich den Vertrag als PDF?

Klicken Sie auf „Drucken / als PDF“ und wählen Sie „Als PDF speichern“ als Drucker, oder klicken Sie auf „PDF herunterladen“.