Schuldschein Vorlage (privat)Privates Darlehen eintragen, der Ratenplan wird berechnet. Ausdrucken, von Hand unterschreiben, fertig. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.
Der Schuldschein ist länger als eine Seite und wird auf zwei Seiten gedruckt. Schalten Sie die Ratentabelle oder die Zahlungszeilen aus, kürzen Sie die Vereinbarungen oder wählen Sie ein anderes Layout.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für echte Darlehen zwischen Privatpersonen. Tragen Sie keinen falschen Betrag ein und unterschreiben Sie nicht für andere. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
So füllen Sie den Schuldschein aus
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Darlehensgeber und Darlehensnehmer eintragen
Tragen Sie beide Seiten mit vollständigem Namen und Anschrift ein. Wählen Sie das Land; Währung und Papierformat passen sich an.
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Betrag und Rückzahlung festlegen
Geben Sie den geliehenen Betrag ein; er wird automatisch in Worten geschrieben. Wählen Sie, ob das Darlehen in Raten, auf einmal zu einem festen Datum oder ohne festes Datum nach Kündigung zurückgezahlt wird. Bei Raten berechnet das Formular den Ratenplan mit Datum und Restschuld.
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Vereinbarungen ankreuzen
Zinsen, vorzeitige Rückzahlung, verspätete Raten, eine Sicherheit oder ein Bürge: Kreuzen Sie nur an, was Sie wirklich vereinbart haben. Jeder Text auf dem Schuldschein lässt sich ändern.
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Zwei Exemplare drucken und von Hand unterschreiben
Drucken Sie den Schuldschein zweimal. Beide Seiten unterschreiben beide Exemplare eigenhändig, mit Ort und Datum. Jede Seite behält eines.
Was in einen Schuldschein gehört
- Name und Anschrift von Darlehensgeber und Darlehensnehmer
- Die Höhe des Darlehens in Zahlen und in Worten
- Die Bestätigung, dass der Darlehensnehmer das Geld erhalten hat
- Zinsen, wenn welche vereinbart sind, mit dem Zinssatz im Jahr
- Wann und wie zurückgezahlt wird: Raten, ein festes Datum oder nach Kündigung
- Was bei verspäteten Raten gilt
- Ort, Datum und die Unterschriften beider Seiten
Tipps für beide Seiten
- Überweisen Sie das Darlehen, statt es bar zu übergeben. Dann lässt sich die Auszahlung später leicht nachweisen.
- Lassen Sie sich jede Rückzahlung quittieren oder überweisen Sie sie mit einem klaren Verwendungszweck. Die Zeilen „Erhaltene Zahlungen“ helfen dabei.
- Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, geben Sie den Schuldschein zurück oder vermerken Sie darauf, dass er erledigt ist.
- Unterschreiben Sie nie einen Schuldschein mit leeren Feldern, die der andere später ausfüllen könnte.
- Bei größeren Beträgen, einer Sicherheit wie einem Fahrzeug oder einer Bürgschaft lassen Sie sich beraten.
Was das Gesetz sagt
Mit dem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer zahlt die geschuldeten Zinsen und gibt das Darlehen bei Fälligkeit zurück (§ 488 Abs. 1 BGB). Der Schuldschein hält diesen Vertrag fest und bestätigt, dass der Darlehensnehmer das Geld erhalten hat.
Vereinbarte Zinsen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach Ablauf jedes Jahres und bei der Rückzahlung zu zahlen (§ 488 Abs. 2 BGB). Bei Raten rechnet dieses Formular die Zinsen auf die Restschuld in jede Rate ein; das ist eine solche andere Bestimmung.
Ist für die Rückzahlung keine Zeit bestimmt, wird das Darlehen fällig, wenn der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind keine Zinsen geschuldet, darf der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zurückzahlen (§ 488 Abs. 3 BGB). Ändern Sie diesen Satz auf dem Schuldschein, zeigt das Formular einen Hinweis.
Wer zahlt, kann eine schriftliche Quittung verlangen (§ 368 BGB). Ist ein Schuldschein ausgestellt, kann der Schuldner außerdem verlangen, dass er ihm zurückgegeben wird (§ 371 BGB).
Ein Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensgeber, für die Schuld des Darlehensnehmers einzustehen (§ 765 BGB). Die Bürgschaftserklärung muss schriftlich erteilt werden; elektronisch ist ausgeschlossen (§ 766 BGB). Schriftlich heißt: eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB). Der Bürge unterschreibt deshalb das gedruckte Blatt von Hand.
Sehr hohe Zinsen können ein Darlehen nichtig machen. Nichtig ist insbesondere ein Geschäft, bei dem jemand die Zwangslage, Unerfahrenheit oder Willensschwäche eines anderen ausnutzt und sich Vorteile versprechen lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen (§ 138 Abs. 2 BGB).
Diese Vorlage ist für Darlehen zwischen Privatpersonen, etwa in der Familie oder unter Freunden. Verleiht ein Unternehmer gegen Entgelt an einen Verbraucher, ist das ein Verbraucherdarlehensvertrag mit eigenen Regeln (§ 491 BGB), die diese Vorlage nicht abbildet.
- § 488 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (gesetze-im-internet.de)
- § 368 BGB: Quittung (gesetze-im-internet.de)
- § 371 BGB: Rückgabe des Schuldscheins (gesetze-im-internet.de)
- § 765 BGB: Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft (gesetze-im-internet.de)
- § 766 BGB: Schriftform der Bürgschaftserklärung (gesetze-im-internet.de)
- § 126 BGB: Schriftform (gesetze-im-internet.de)
- § 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher (gesetze-im-internet.de)
- § 491 BGB: Verbraucherdarlehensvertrag (gesetze-im-internet.de)
Österreich und die Schweiz
In der Schweiz verpflichtet sich beim Darlehensvertrag der Darleiher, eine Summe Geldes zu übertragen, und der Borger, die gleiche Summe zurückzuerstatten (Art. 312 OR). Unter Privatleuten ist ein Darlehen nur verzinslich, wenn Zinsen verabredet sind (Art. 313 OR); versprochene Zinsen sind ohne andere Abrede als Jahreszinsen zu zahlen (Art. 314 OR). Ist weder ein Termin noch eine Kündigungsfrist vereinbart, ist das Darlehen innerhalb von sechs Wochen nach der ersten Aufforderung zurückzuzahlen (Art. 318 OR). Mit der Schweiz als Land schreibt das Formular diesen Satz auf den Schuldschein.
Für Österreich habe ich die Regeln noch nicht am Originaltext geprüft. Mit Österreich als Land steht auf dem Schuldschein nur, dass das Darlehen ohne festes Datum nach Kündigung fällig wird, ohne Frist.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage kostenlos?
Ja. Sie ist kostenlos, braucht kein Konto und keine Anmeldung und setzt nie ein Wasserzeichen oder ein SnapPaperwork-Logo auf den Schuldschein.
Was ist der Unterschied zwischen Schuldschein und Darlehensvertrag?
Der Darlehensvertrag ist die Vereinbarung über das Darlehen. Der Schuldschein hält sie schriftlich fest: Der Darlehensnehmer bestätigt darauf, das Geld erhalten zu haben, und wie er es zurückzahlt. Diese Vorlage enthält beides, mit Unterschriften beider Seiten.
Muss ich Zinsen vereinbaren?
Nein. Lassen Sie das Häkchen bei „Zinsen vereinbaren“ weg, wenn das Darlehen zinslos ist. Vereinbaren Sie Zinsen, schreibt das Formular den Zinssatz auf den Schuldschein und rechnet ihn bei Raten in den Ratenplan ein.
Was gilt, wenn kein Rückzahlungsdatum vereinbart ist?
Dann wird das Darlehen in Deutschland fällig, wenn eine Seite kündigt; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ein zinsloses Darlehen darf der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zurückzahlen (§ 488 Abs. 3 BGB). Wählen Sie dafür „Ohne festes Datum: fällig nach Kündigung“.
Was passiert mit dem Schuldschein nach der Rückzahlung?
Der Darlehensnehmer kann neben einer Quittung verlangen, dass ihm der Schuldschein zurückgegeben wird (§ 371 BGB). Bewahren Sie ihn bis dahin sicher auf.
Gilt die Vorlage auch für ein Darlehen von einer Firma?
Nein. Sie ist für Darlehen zwischen Privatpersonen gedacht. Verleiht ein Unternehmer gegen Entgelt an einen Verbraucher, gelten besondere Regeln für Verbraucherdarlehen, die diese Vorlage nicht abbildet.
Werden meine Angaben hochgeladen oder gespeichert?
Nein. Alles, was Sie eingeben, bleibt in Ihrem Browser und wird nicht an mich gesendet; die Unterschriften werden gar nicht gespeichert. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.