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Kautionsabrechnung VorlageKaution, Zinsen und Abzüge eintragen, dann drucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zur Mietkaution sagt

Anlage: Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt. § 551 Abs. 3 BGB

Zinsen: Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution. § 551 Abs. 3 BGB

Abnutzung: Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten. § 538 BGB

Verjährung: Ersatzansprüche wegen Schäden verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe. § 548 Abs. 1 BGB

Betriebskosten: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen. § 556 Abs. 3 BGB

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Grunddaten

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Mieter

Mieter

Wohin Sie das Schreiben schicken: die Anschrift, die Ihnen der Mieter nach dem Auszug genannt hat.

Vermieter

Vermieter oder Hausverwaltung

Kaution und Abzüge

Kaution und Abzüge

Abzüge

Eine Zeile pro Posten mit Betrag, zum Beispiel Schadensersatz, offene Miete oder ein Einbehalt für die ausstehende Betriebskostenabrechnung. Kein Abzug? Lassen Sie die Zeile leer: Im Schreiben steht dann „Keine“.

Bis zu 12 Zeilen
Unterschrift

Unterschrift (optional)

Hier unterschreiben oder ausdrucken und von Hand unterschreiben.

Versandvermerk

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Kreuzen Sie an, wie Sie das Schreiben versenden, oder lassen Sie die Kästchen leer und kreuzen Sie von Hand an. Sie können sie auch auf der Seite ankreuzen.

Beschriftungen: Titel, Absätze und Bezeichnungen ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der gerade gedruckt wird. Ändern Sie ihn nach Bedarf; ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück. Sie können jeden Text auch direkt auf der Seite anklicken.

Fertig? Abrechnung drucken oder speichern

Drucken Sie zwei Exemplare: eines für den Mieter und eines mit Kopien der Belege für Ihre Unterlagen.

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Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Ihre eigene Vermietung. Führen Sie keine Abzüge für Schäden oder Kosten auf, die es nicht gibt, und datieren Sie die Abrechnung nicht zurück.

So erstellen Sie die Kautionsabrechnung

  1. Mieter, Wohnung und Kaution eintragen

    Tragen Sie den Mieter mit seiner neuen Anschrift ein, die Mietwohnung, das Datum der Wohnungsrückgabe und die erhaltene Kaution. Die Zinsen entnehmen Sie dem Auszug des Kautionskontos.

  2. Abzüge auflisten

    Schreiben Sie jeden Abzug in eine eigene Zeile mit Betrag, zum Beispiel Schadensersatz für einen Schaden, offene Miete oder einen Einbehalt für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung. Das Formular rechnet die Summe und den Betrag aus, den Sie auszahlen oder noch fordern.

  3. Drucken, unterschreiben, versenden

    Tragen Sie das Konto des Mieters für die Auszahlung ein, drucken Sie zwei Exemplare und unterschreiben Sie beide. Legen Sie Kopien der Belege bei und notieren Sie unten auf Ihrem Exemplar, wie und wann Sie die Abrechnung verschickt haben.

Was in die Abrechnung gehört

  • Name und neue Anschrift des Mieters
  • Die Mietwohnung und das Datum der Rückgabe
  • Die erhaltene Kaution und die Zinsen darauf
  • Jeder Abzug mit kurzer Begründung und Betrag
  • Der Betrag, den Sie auszahlen, oder der Betrag, den der Mieter noch zahlen soll
  • Das Konto, auf das Sie überweisen
  • Ort, Datum und Ihre Unterschrift

Tipps zu den Abzügen

Belegen Sie jeden Abzug: mit Rechnungen oder Kostenvoranschlägen und mit dem Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll mit Fotos hilft am meisten; Sie können es mit der Vorlage „Übergabeprotokoll Wohnung“ auf dieser Website erstellen.

Gewöhnliche Abnutzung durch das Wohnen ist kein Schaden, für den der Mieter einstehen muss (§ 538 BGB). Schreiben Sie bei jedem Abzug kurz dazu, was beschädigt oder offen ist.

Halten Sie einen Betrag für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung zurück, schreiben Sie ihn als eigene Zeile und rechnen Sie ihn ab, sobald die Abrechnung vorliegt.

Sind die Abzüge höher als die Kaution, nennt das Schreiben den Betrag, den der Mieter noch zahlen soll, und bittet ihn, sich bei Fragen zu melden.

Was das Gesetz sagt

Anlage und Zinsen: Eine Kaution in Geld legt der Vermieter bei einem Kreditinstitut an, zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz, oder in einer anderen vereinbarten Anlageform. In beiden Fällen muss die Anlage getrennt von seinem Vermögen erfolgen, und die Erträge stehen dem Mieter zu; sie erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB). Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht keine Pflicht zur Verzinsung.

Abnutzung: Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).

Verjährung: Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten. Die Frist beginnt, wenn er die Wohnung zurückerhält (§ 548 Abs. 1 BGB).

Betriebskosten: Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; danach kann der Vermieter eine Nachforderung nicht mehr geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

Rückzahlung: Eine feste Frist, bis wann die Kaution zurückgezahlt werden muss, steht in diesen Vorschriften nicht. Das Formular nennt deshalb keine Frist.

Schweiz: Die Kaution liegt bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot auf den Namen des Mieters. Die Bank gibt sie nur mit Zustimmung beider Seiten oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil heraus. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kann der Mieter die Rückerstattung von der Bank verlangen (Art. 257e OR). Bei der Rückgabe muss der Vermieter die Wohnung prüfen und Mängel, für die der Mieter einzustehen hat, sofort melden; sonst verliert er seine Ansprüche, außer bei Mängeln, die bei üblicher Untersuchung nicht erkennbar waren (Art. 267a OR). Gelesen in der Fassung vom 1. Oktober 2026.

Österreich: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die deutschen Regeln gelten dort nicht.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie schnell muss der Vermieter die Kaution abrechnen?

Eine feste Frist für die Rückzahlung steht in den Vorschriften, die ich dafür gelesen habe (§§ 538, 548, 551, 556 BGB), nicht. Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren aber in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Rechnen Sie deshalb zügig ab.

Gehören die Zinsen auf die Kaution dem Mieter?

Ja. Die Erträge der Kautionsanlage stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution (§ 551 Abs. 3 BGB). Tragen Sie die Zinsen laut Kontoauszug im Feld „Zinsen“ ein; das Schreiben zeigt sie als eigene Zeile.

Darf ich etwas für die Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Das Formular lässt Sie einen solchen Einbehalt als eigene Zeile eintragen. Ob und in welcher Höhe er zulässig ist, regeln die Paragrafen, die ich gelesen habe, nicht ausdrücklich. Sicher ist: Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen, spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Kann ich normale Abnutzung abziehen?

Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Ziehen Sie nur ab, was darüber hinausgeht, und beschreiben Sie es kurz in der Zeile.

Was, wenn die Abzüge höher sind als die Kaution?

Dann zeigt das Schreiben statt des Auszahlungsbetrags „Von Ihnen noch zu zahlen“ mit dem offenen Betrag und bittet den Mieter, zu zahlen oder sich zu melden. Das Formular weist Sie darauf hin.

Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?

Für die Schweiz habe ich die Artikel 257e und 267a OR gelesen: Die Kaution liegt dort auf einem Konto auf den Namen des Mieters, und die Bank gibt sie nur mit Zustimmung beider Seiten oder gestützt auf ein rechtskräftiges Urteil oder einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl heraus. Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die Abrechnung können Sie in beiden Ländern trotzdem nutzen.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nur in Ihrem eigenen Browser, damit die Abrechnung beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.