WG-Vertrag und WG-Regeln VorlageFür alle, die sich eine Wohnung teilen: Formular ausfüllen, Vorschau prüfen, drucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, die Daten bleiben in Ihrem Browser.
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Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für eine WG, in der Sie selbst wohnen. Die Vereinbarung ersetzt keinen Mietvertrag; nutzen Sie sie nicht als Nachweis für eine falsche Anschrift.
So erstellen Sie den WG-Vertrag
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Mitbewohner und Anteile eintragen
Tragen Sie für jede Person Name, Zimmer und Mietanteil ein, dazu den Kautionsanteil, wenn es eine Kaution gibt. Die Gesamtmiete rechnet das Formular aus den Anteilen aus; Sie können sie auch selbst eintragen.
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Mietvertrag, Kosten und WG-Regeln festhalten
Wählen Sie, ob alle im Mietvertrag stehen oder nur eine Person, bei der die anderen zur Untermiete wohnen. Notieren Sie, wie Strom, Internet und Rundfunkbeitrag geteilt werden und auf wessen Namen die Verträge laufen. Passen Sie die WG-Regeln an: eine Regel pro Zeile.
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Gemeinsam lesen, drucken, unterschreiben
Gehen Sie die Vorschau zusammen durch, drucken Sie für jede Person ein Exemplar und unterschreiben Sie alle jedes Exemplar. Jede Person behält eines.
Was in einen WG-Vertrag gehört
- Wer in der WG wohnt, welches Zimmer jede Person hat und die Anschrift der Wohnung
- Wer im Mietvertrag mit dem Vermieter steht
- Die Anteile an Miete und Kaution und an wen bis wann gezahlt wird
- Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und andere gemeinsame Kosten: wer zahlt wie viel, auf wessen Namen
- Die WG-Regeln: Putzplan, Ruhezeiten, Gäste, Einkäufe und Gemeinschaftskasse
- Was beim Auszug gilt: Frist untereinander, Nachmieter, Kautionsanteil
- Wie Sie mit Streit umgehen, und die Unterschriften aller
Tipps fürs Zusammenleben
Ein Putzplan an der Kühlschranktür hilft mehr als jede Regel auf Papier. Ändern Sie die Regeln, wenn sie nicht mehr passen, und unterschreiben Sie die neue Fassung gemeinsam.
Laufen Strom- oder Internetvertrag auf eine Person, bekommt sie die Rechnungen. Halten Sie deshalb fest, wer die Verträge hat und bis wann die anderen ihren Anteil zahlen.
Sprechen Sie Probleme früh an. Was Sie gemeinsam neu vereinbaren, schreiben Sie unter „Weitere Vereinbarungen“ oder als Nachtrag auf.
Wohnen die anderen bei Ihnen zur Untermiete, ist für jedes Zimmer zusätzlich ein eigener Untermietvertrag sinnvoll (Link unten).
Was das Gesetz sagt
Die Vereinbarung gilt nur zwischen den Mitbewohnern. Den Mietvertrag mit dem Vermieter ändert sie nicht; was dort steht, bleibt bestehen.
Alle im Mietvertrag: Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner (§ 427 BGB). Der Gläubiger, hier der Vermieter, kann die Leistung dann nach seinem Belieben von jedem ganz oder zum Teil fordern (§ 421 BGB). Untereinander sind Gesamtschuldner zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (§ 426 Abs. 1 BGB); die Anteile in Ihrem WG-Vertrag sind eine solche andere Bestimmung. Was der Mietvertrag selbst zur Haftung sagt, lesen Sie dort nach.
Eine Person im Mietvertrag: Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Wohnung einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten (§ 540 Abs. 1 BGB). Entsteht nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung einem Dritten zu überlassen, kann der Mieter die Erlaubnis verlangen; das gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann (§ 553 Abs. 1 BGB).
Schweiz: Solidarität unter mehreren Schuldnern entsteht, wenn sie erklären, dass jeder einzeln für die ganze Schuld haften will; ohne solche Erklärung nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen (Art. 143 OR). Ob jeder für die ganze Miete haftet, richtet sich also nach Ihrem Mietvertrag. Untervermietet wird mit Zustimmung des Vermieters (Art. 262 OR).
Österreich: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die Vereinbarung nennt für Österreich deshalb keine Paragrafen; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
- § 421 BGB: Gesamtschuldner (gesetze-im-internet.de)
- § 426 BGB: Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
- § 427 BGB: Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
- § 540 BGB: Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 553 BGB: Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Art. 143 OR: Solidarschuld (Fedlex, Schweizerische Bundeskanzlei)
- Art. 262 OR: Untermiete
Häufige Fragen
Ersetzt der WG-Vertrag den Mietvertrag?
Nein. Er regelt nur, was die Mitbewohner untereinander vereinbaren: Anteile, Kosten, Regeln und Auszug. Der Mietvertrag mit dem Vermieter bleibt, wie er ist, und geht bei Widersprüchen vor.
Muss ich die ganze Miete zahlen, wenn ein Mitbewohner nicht zahlt?
Stehen alle im Mietvertrag und haben sich gemeinsam zur Miete verpflichtet, haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner (§ 427 BGB): Der Vermieter kann die Miete von jedem ganz oder zum Teil verlangen (§ 421 BGB). Untereinander gelten die Anteile aus Ihrem WG-Vertrag (§ 426 Abs. 1 BGB), sodass Sie den ausgelegten Anteil von der Person zurückverlangen können, die ihn schuldet. Was Ihr Mietvertrag dazu sagt, lesen Sie dort nach.
Was gilt, wenn nur eine Person im Mietvertrag steht?
Dann wohnen die anderen bei ihr zur Untermiete. Dafür braucht sie die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 BGB); bei einem berechtigten Interesse kann sie die Erlaubnis für einen Teil der Wohnung verlangen (§ 553 Abs. 1 BGB). Für jedes Zimmer ist zusätzlich ein eigener Untermietvertrag sinnvoll.
Wie lange vorher muss ich meinen Auszug ankündigen?
Die Frist im WG-Vertrag vereinbaren die Mitbewohner selbst, zum Beispiel 30 Tage oder drei Monate. Sie gilt nur untereinander. Was gegenüber dem Vermieter gilt, steht im Mietvertrag; klären Sie einen Mieterwechsel mit ihm.
Was passiert mit meinem Kautionsanteil, wenn ich ausziehe?
Zahlt der Vermieter die Kaution beim Auszug einer einzelnen Person nicht aus, sieht der WG-Vertrag vor, dass Sie Ihren Anteil von der nachziehenden Person oder den übrigen Mitbewohnern zurückbekommen, nachdem offene Beträge verrechnet sind. Sie können das unter „Beschriftungen ändern“ anders formulieren.
Gilt die Vorlage auch in Österreich oder der Schweiz?
Sie können Land und Währung wählen. Für die Schweiz nennt die Vereinbarung Art. 143 und 262 OR. Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft; für Österreich nennt die Vereinbarung deshalb keine Paragrafen.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nur in Ihrem eigenen Browser, damit die Vereinbarung beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.