Mieterselbstauskunft VorlageWohnung und Miete eintragen, Fragen auswählen und die leere Selbstauskunft drucken oder als PDF speichern. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird hochgeladen.
Design
Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.
Ein Teil der Selbstauskunft läuft über das Seitenende hinaus. Fragen Sie weniger ab, kürzen Sie Ihre Fragen oder Hinweise oder wählen Sie ein anderes Design.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Für die Vermietung Ihrer eigenen oder einer von Ihnen verwalteten Wohnung. Fragen Sie nur, was Sie für die Entscheidung brauchen, und bewahren Sie ausgefüllte Bögen sicher auf.
So erstellen Sie die Mieterselbstauskunft
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Wohnung und Kontakt eintragen
Tragen Sie Anschrift und Lage der Wohnung, Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution und den Termin ein, ab dem die Wohnung frei ist, dazu Ihren Namen, Telefon oder E-Mail und wohin der ausgefüllte Bogen zurückgehen soll.
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Fragen auswählen
Schalten Sie nur die Fragen ein, die Sie für diese Wohnung wirklich brauchen, zum Beispiel den Wohnberechtigungsschein nur bei einer Sozialwohnung. Eigene Fragen sind möglich, bis zu sechs.
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Drucken und weitergeben
Drucken Sie die zwei Seiten aus oder schicken Sie das PDF. Jede Person, die Mietvertragspartei werden möchte, füllt einen eigenen Bogen von Hand aus. Ihre Angaben zur Wohnung bleiben nur in Ihrem Browser.
Was in welchem Teil gefragt wird
- Teil A, zur Besichtigung: Name und eine Kontaktangabe (Anschrift, Telefon oder E-Mail). Bei Sozialwohnungen die Frage, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.
- Teil B, wenn die Person die Wohnung mieten möchte: wie viele Erwachsene und Kinder einziehen, Arbeitgeber und Beruf, Nettoeinkommen oder der Betrag, der für die Miete bleibt (wahlweise nur, ob ein Mindestbetrag erreicht wird), Haustiere, ein laufendes Insolvenzverfahren, ein Räumungstitel wegen Mietrückständen in den letzten 5 Jahren.
- Teil C, wenn Sie sich für die Person entschieden haben, kurz vor dem Vertrag: Einkommensnachweis (nicht nötige Angaben dürfen geschwärzt werden), ein Bonitätsnachweis für die Anmietung, gegebenenfalls der Nachweis, dass eine öffentliche Stelle die Miete zahlt, und Fragen zu erheblichen Mietrückständen oder einer Kündigung im jetzigen Mietverhältnis, mit Platz für eine Erklärung.
- Auf jedem Bogen steht ein kurzer Hinweis zum Datenschutz: wofür die Angaben verwendet werden und dass sie gelöscht werden, wenn kein Vertrag zustande kommt.
Was das Gesetz sagt
Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben in ihrer Orientierungshilfe (Version 2.0, Januar 2026) beschrieben, welche Fragen Vermieter Mietinteressenten stellen dürfen und wann. Maßstab ist, ob eine Angabe mit dem Mietverhältnis in einem objektiven Zusammenhang steht; unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden. Eine Einwilligungserklärung im Formular ist nach der Orientierungshilfe nicht das richtige Mittel. Deshalb enthält diese Vorlage keine Einwilligung, sondern nur die Versicherung, dass die Angaben stimmen.
Zur Besichtigung genügen in der Regel Name und Kontaktdaten. Den Personalausweis dürfen Sie sich zeigen lassen, eine Kopie ist unzulässig. Nach der Zahl der einziehenden Personen und ob es Kinder oder Erwachsene sind, darf gefragt werden, weitere Angaben zu diesen Personen nur, wenn sie selbst Mietvertragspartei werden sollen. Gefragt werden darf nach Beruf und Arbeitgeber, nicht nach der Dauer der Beschäftigung, und nach dem Nettoeinkommen; es genügt auch die Angabe, dass ein bestimmter Betrag überschritten wird. Zahlt eine öffentliche Stelle die Miete vollständig direkt, sind Fragen zum Einkommen unzulässig.
Unzulässig sind nach der Orientierungshilfe unter anderem Fragen nach Religion, ethnischer Herkunft und Staatsangehörigkeit, nach Heiratsabsichten, Schwangerschaft und Kinderwunsch, nach Vorstrafen und laufenden Ermittlungsverfahren, nach Partei- oder Mietervereinsmitgliedschaft und nach den Kontaktdaten aktueller oder früherer Vermieter. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht verlangt werden, weil der bisherige Vermieter nicht verpflichtet ist, sie auszustellen. Nach Haustieren darf gefragt werden, wenn die Tierhaltung zustimmungsbedürftig ist, nicht nach Kleintieren in geschlossenen Behältnissen.
Einkommensnachweise und Bonitätsauskünfte gehören in die Zeit kurz vor dem Vertrag. Verlangt werden darf nur eine Bonitätsauskunft, die für die Anmietung einer Wohnung bestimmt ist, nicht die vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO, die eine Auskunftei über eine Person speichert. Daten von Interessenten, mit denen kein Vertrag zustande kommt, sind zu löschen, sobald sie dafür nicht mehr gebraucht werden; kommen Ansprüche nach § 21 AGG in Betracht, regelmäßig spätestens nach 6 Monaten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft auch beim Zugang zu Wohnraum, der der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (§ 19 Abs. 2 mit § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG). Bei Massengeschäften gilt das Verbot auch für Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität (§ 19 Abs. 1 AGG). Wer insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, betreibt in der Regel kein solches Massengeschäft; besondere Regeln gelten auch, wenn die Parteien auf demselben Grundstück wohnen (§ 19 Abs. 5 AGG). § 20 AGG nennt Fälle, in denen eine unterschiedliche Behandlung aus sachlichem Grund zulässig ist.
Die Orientierungshilfe ist eine Auslegung der Aufsichtsbehörden, kein Gesetz; sie beschreibt aber, wie die Behörden prüfen. Für Österreich und die Schweiz habe ich die Regeln noch nicht am Originaltext geprüft. Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
- Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0 (Datenschutzkonferenz)
- Musterfragebogen zur Orientierungshilfe (Datenschutzkonferenz)
- § 19 AGG: Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot (gesetze-im-internet.de)
- § 20 AGG: Zulässige unterschiedliche Behandlung (gesetze-im-internet.de)
Tipps für Vermieter
- Geben Sie zur Besichtigung nur Teil A aus. Teil B kommt, wenn jemand die Wohnung mieten möchte, Teil C erst, wenn Sie sich entschieden haben.
- Fragen Sie nicht nach Haustieren, wenn die Tierhaltung im Mietvertrag ohnehin erlaubt ist: Schalten Sie die Frage dann aus.
- Nehmen Sie keine Unterlagen an, um die Sie nicht gebeten haben, und bewahren Sie ausgefüllte Bögen verschlossen auf.
- Vernichten Sie die Bögen der Interessenten, die die Wohnung nicht bekommen, sobald Sie sie nicht mehr brauchen.
- Bei mehreren Interessenten: Lassen Sie jede Person, die den Vertrag unterschreiben soll, einen eigenen Bogen ausfüllen.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage für die Mieterselbstauskunft kostenlos?
Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo von uns.
Was darf in einer Mieterselbstauskunft gefragt werden?
Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzbehörden nur, was für den jeweiligen Schritt erforderlich ist: zur Besichtigung Name und Kontakt, beim Mietwunsch Zahl der Personen, Beruf, Arbeitgeber, Einkommen, Haustiere, Insolvenz und Räumungstitel, erst nach Ihrer Entscheidung Nachweise. Die Vorlage ist danach geordnet.
Warum fehlen Fragen nach Vorvermieter, Familienstand oder Staatsangehörigkeit?
Weil die Orientierungshilfe sie für unzulässig hält, ebenso Fragen nach Religion, Schwangerschaft, Vorstrafen, Parteimitgliedschaft und nach der Dauer der Beschäftigung. Auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann nicht verlangt werden.
Warum gibt es keine Einwilligung zur Schufa-Abfrage?
Die Orientierungshilfe sagt, dass Einwilligungserklärungen in einer Selbstauskunft nicht das richtige Mittel sind. In Teil C bitten Sie stattdessen um einen Bonitätsnachweis, den der Interessent selbst für die Anmietung anfordert.
Füllen die Interessenten das Formular online aus?
Nein. Die Vorlage ist ein leerer Bogen zum Ausfüllen von Hand. Sie tragen hier nur die Wohnung und Ihre Angaben ein; die Daten der Interessenten werden nie auf dieser Seite eingegeben.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nur in Ihrem eigenen Browser, damit das Formular beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an uns gesendet.