Kündigung Vorlage für VerträgeHandy, Internet, Strom, Fitnessstudio, Verein oder ein geschäftlicher Vertrag: ein paar Angaben, und das Kündigungsschreiben wird für Sie geschrieben. Alles lässt sich ändern; dann drucken, als PDF speichern oder in eine E-Mail kopieren. Nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.
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Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Für Kündigungen Ihrer eigenen Verträge oder der Verträge Ihrer Firma. Kündigen Sie keinen Vertrag einer anderen Person ohne deren Auftrag.
So schreiben Sie Ihre Kündigung
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Vertrag und Firma eintragen
Wählen Sie die Art (Vertrag oder Abo, Mitgliedschaft oder geschäftlicher Vertrag), schreiben Sie, was Sie kündigen, und tragen Sie die Kunden-, Mitglieds- oder Vertragsnummer ein. Sie steht im Betreff, damit die Firma Ihren Vertrag schnell findet.
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Den Termin wählen
„Fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ist die übliche Formulierung, wenn Sie den genauen Termin nicht kennen. Wählen Sie ein Datum, können Sie „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ergänzen: Dann endet der Vertrag zum nächsten möglichen Termin, falls Ihr Datum zu früh ist.
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Prüfen, unterschreiben, abschicken
Lesen Sie den Brief in der Vorschau, ändern Sie, was nicht passt, und unterschreiben Sie. Dann drucken, als PDF speichern oder in eine E-Mail kopieren und so schicken, wie es Ihr Vertrag vorsieht.
Was in eine Kündigung gehört
- Ihr Name und Ihre Anschrift, so wie sie beim Anbieter gespeichert sind.
- Die Firma und, wenn bekannt, die Anschrift für Kündigungen.
- Was Sie kündigen und Ihre Kunden-, Mitglieds- oder Vertragsnummer.
- Zu wann Sie kündigen: fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Datum.
- Die Bitte um eine Bestätigung der Kündigung und des Vertragsendes.
- Ort, Datum und Ihre Unterschrift.
Tipps
- Schauen Sie in Ihren Vertrag oder die AGB: Dort stehen die Kündigungsfrist und wie die Kündigung zu schicken ist.
- Schicken Sie die Kündigung rechtzeitig vor Fristende ab und rechnen Sie bei der Post mit ein paar Tagen Laufzeit.
- Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, suchen Sie auf der Webseite des Anbieters den Button „Verträge hier kündigen“.
- Bewahren Sie eine Kopie, den Versandnachweis (zum Beispiel den Einlieferungsbeleg eines Einschreibens) und die Bestätigung des Anbieters auf.
- Prüfen Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge.
Was das Gesetz sagt
In Deutschland, geprüft am 22.10.2026 am Gesetzestext: Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, etwa Abos oder Mitgliedschaften, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor ihrem Ende unwirksam. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, muss er danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Versicherungsverträge gilt diese Regel nicht.
Für die Form der Kündigung dürfen AGB nicht mehr verlangen als die Textform (§ 309 Nr. 13 BGB): eine lesbare Erklärung, in der Sie als Absender genannt sind, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Bei Verträgen, die notariell beurkundet werden müssen, darf höchstens die Schriftform verlangt werden.
Kann man einen solchen Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort einen Kündigungsbutton bereitstellen, der zu einer Bestätigungsseite führt; die Kündigung wird danach in Textform bestätigt. Fehlt der Button, können Verbraucher jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k BGB). Finanzdienstleistungen sind ausgenommen.
Für einige Verträge gibt es eigene Gesetze. Telefon- und Internetverträge von Verbrauchern dürfen anfangs höchstens 24 Monate laufen; nach einer stillschweigenden Verlängerung sind sie jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 TKG). Bei Versicherungen liegt die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten (§ 11 VVG).
Die Regeln aus § 309 BGB gelten nicht für AGB gegenüber Unternehmern (§ 310 Abs. 1 BGB). Bei einem geschäftlichen Vertrag zählt vor allem, was im Vertrag steht.
Der Nutzung Ihrer Daten für Direktwerbung können Sie ohne Begründung widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz). Werbung per E-Mail an Bestandskunden ist nur zulässig, solange der Kunde nicht widersprochen hat (§ 7 Abs. 3 UWG). Dafür ist das Häkchen „Der Nutzung meiner Daten für Werbung widersprechen“.
Welche Kündigungsfrist für Ihren Vertrag gilt, rechnet dieses Werkzeug nicht aus: Sie hängt vom Vertrag ab. Die Regeln für Österreich und die Schweiz habe ich noch nicht am Originaltext geprüft.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
- § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (gesetze-im-internet.de)
- § 126b BGB: Textform (gesetze-im-internet.de)
- § 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de)
- § 310 BGB: Anwendungsbereich (gesetze-im-internet.de)
- § 56 TKG: Vertragslaufzeit, Kündigung (gesetze-im-internet.de)
- § 11 VVG: Verlängerung, Kündigung (gesetze-im-internet.de)
- § 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen (gesetze-im-internet.de)
- Das Recht auf Widerspruch, Art. 21 DSGVO (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Häufige Fragen
Ist die Kündigungsvorlage kostenlos?
Ja. Sie brauchen kein Konto, und auf dem Ausdruck gibt es kein Wasserzeichen und kein Logo von mir.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Gegenüber Verbrauchern darf in AGB für eine Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangt werden (§ 309 Nr. 13 BGB); Textform ist eine lesbare Erklärung mit Ihrem Namen auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB). Bei Verträgen, die notariell beurkundet werden müssen, gilt das nicht. Schauen Sie in Ihren Vertrag, wie die Kündigung zu schicken ist.
Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Vertrag?
Das steht in Ihrem Vertrag oder den AGB; dieses Werkzeug rechnet keine Frist aus. Für Abos und Mitgliedschaften setzt § 309 Nr. 9 BGB den AGB Grenzen, für Telefon- und Internetverträge § 56 TKG und für Versicherungen § 11 VVG (siehe „Was das Gesetz sagt“).
Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?
Sie kündigen zu Ihrem Datum und bitten zugleich darum, den Vertrag zum nächsten möglichen Termin zu beenden, falls das Datum nicht möglich ist. Das Häkchen erscheint, wenn Sie „Zu einem bestimmten Datum“ wählen.
Ich habe den Vertrag online abgeschlossen. Wie kündige ich?
Dann muss der Anbieter auf seiner Webseite einen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) bereitstellen (§ 312k BGB, nicht bei Finanzdienstleistungen). Sie können den Button nutzen oder diesen Brief schicken.
Wie schicke ich die Kündigung per E-Mail?
Mit „Brief für eine E-Mail kopieren“ kopieren Sie Betreff und Brief und fügen sie in eine neue E-Mail ein, oder Sie hängen das PDF an. Heben Sie die gesendete E-Mail und die Antwort des Anbieters auf.
Werden meine Eingaben gespeichert?
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