Mieterhöhung: Vorlage für VermieterMiete, Begründung und Termine eintragen, dann drucken oder als PDF speichern. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.
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Das Schreiben ist länger als eine Seite und wird auf zwei gedruckt. Kürzen Sie die Texte oder die Hinweise, schalten Sie den Zustellnachweis aus oder wählen Sie ein anderes Design.
Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Ihre eigene Vermietung. Nennen Sie keine Vergleichswohnungen oder Mietspiegelwerte, die es nicht gibt, und datieren Sie das Schreiben nicht zurück.
Beispiele3 Layouts mit erfundenen Angaben ausgefüllt. Öffnen Sie eines, um mit diesem Layout zu starten.
Standard-Layout
BriefEin schlichter Geschäftsbrief, Ihre Angaben oben.
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Layout
FormularGerahmter Titel, Kästen, die Mieten und der Termin in großer Schrift.
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Layout
SchlichtHell und klar: Angaben in Zeilen, wenig Tinte.
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Lieber von Hand ausfüllen? Leere Vorlage ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
So schreiben Sie das Mieterhöhungsverlangen
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Miete und Wohnung eintragen
Tragen Sie Mieter, Wohnung, bisherige und neue Nettokaltmiete ein, am besten auch die Wohnfläche. Das Formular rechnet die Erhöhung in Euro, in Prozent und je m² aus und warnt, wenn die Kappungsgrenze oder die Sperrfrist berührt ist.
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Begründung wählen
Wählen Sie, womit Sie die ortsübliche Vergleichsmiete belegen: Mietspiegel, drei vergleichbare Wohnungen, ein Gutachten oder eine Auskunft aus einer Mietdatenbank. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für die Wohnung, kreuzen Sie das an; dann stehen seine Werte immer im Schreiben.
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Termine prüfen und zustellen
Geben Sie an, wann das Schreiben beim Mieter ankommt. Das Formular zeigt die Zustimmungsfrist und den frühesten Termin für die neue Miete nach § 558b BGB und trägt beide auf Wunsch ein. Drucken Sie zwei Exemplare und stellen Sie eines so zu, dass Sie den Zugang später zeigen können.
Was in das Schreiben gehört
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Vermieter
- Name des Mieters und Anschrift der Wohnung
- Die bisherige und die neue Nettokaltmiete, am besten auch die Wohnfläche und die Miete je m²
- Die Bitte um Zustimmung zur Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
- Die Begründung: Mietspiegel mit Einordnung und Spanne, drei Vergleichswohnungen, Gutachten oder Mietdatenbank
- Die Angaben des qualifizierten Mietspiegels, wenn es einen mit Angaben für die Wohnung gibt
- Bis wann Sie um Zustimmung bitten und ab wann die neue Miete gelten soll
- Auf Wunsch eine Zustimmungserklärung, die der Mieter unterschrieben zurückgeben kann
Tipps zur Begründung
Mietspiegel: Ordnen Sie die Wohnung so ein, wie es der Mietspiegel vorsieht (zum Beispiel nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung), und nennen Sie die Spanne für dieses Feld. Liegt die neue Miete je m² über der Spanne, zeigt das Formular einen Hinweis.
Vergleichswohnungen: Nennen Sie drei Wohnungen mit Lage, Wohnfläche und monatlicher Nettokaltmiete. Das Schreiben rechnet für jede die Miete je m² aus.
Gutachten oder Mietdatenbank: Nennen Sie, von wem das Gutachten oder die Auskunft stammt und von wann. Am besten legen Sie es dem Schreiben bei, damit der Mieter die Begründung nachvollziehen kann.
Was das Gesetz sagt
Zustimmung statt Ankündigung: Bei einer Wohnung kann der Vermieter die Miete nicht einfach festsetzen. Er kann vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete zum geplanten Termin seit 15 Monaten unverändert ist; das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung möglich (§ 558 Abs. 1 BGB). Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 BGB zählen dabei nicht.
Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete auf diesem Weg um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten, die die Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt hat, um höchstens 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Für die Prüfung im Formular können Sie die Miete von vor drei Jahren eintragen.
Form und Begründung: Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden (§ 558a Abs. 1 BGB). Textform heißt: eine lesbare Erklärung, in der der Erklärende genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB); eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht vorgeschrieben. Zur Begründung nennt das Gesetz insbesondere den Mietspiegel, die Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Bei einem Mietspiegel mit Spannen reicht es, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt (§ 558a Abs. 4 BGB).
Qualifizierter Mietspiegel: Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, müssen diese im Schreiben stehen, auch wenn Sie die Erhöhung anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Termine: Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens (§ 558b Abs. 1 BGB). Er hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang Zeit; stimmt er bis dahin nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Beispiel: Geht das Schreiben am 15. Oktober zu, endet die Frist am 31. Dezember, und die neue Miete gilt ab 1. Januar. So rechnet auch das Formular, nur nach Kalendermonaten.
Andere Wege: Eine Staffelmiete (§ 557a BGB), eine Indexmiete (§ 557b BGB) und eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) folgen eigenen Regeln; dafür ist diese Vorlage nicht gedacht. Für Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch und einige weitere Fälle gelten die Regeln über die Mieterhöhung nicht (§ 549 Abs. 2 und 3 BGB).
Schweiz und Österreich: In der Schweiz muss der Vermieter eine Mietzinserhöhung auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen; ohne dieses Formular ist sie nichtig (Art. 269d OR). Diese Vorlage ist kein solches Formular und nur für Deutschland gedacht. Die österreichischen Regeln habe ich noch nicht am Originaltext geprüft.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
- § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (gesetze-im-internet.de)
- § 558a BGB: Form und Begründung der Mieterhöhung
- § 558b BGB: Zustimmung zur Mieterhöhung
- § 558c BGB: Mietspiegel
- § 558d BGB: Qualifizierter Mietspiegel
- § 558e BGB: Mietdatenbank
- § 557 BGB: Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
- § 126b BGB: Textform
- Art. 269d OR: Mietzinserhöhungen (fedlex.admin.ch)
Häufige Fragen
Wie schreibe ich eine Mieterhöhung richtig?
Als Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB: Sie bitten den Mieter um Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nennen die bisherige und die neue Miete und begründen die Erhöhung, zum Beispiel mit dem Mietspiegel oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB). Das Formular stellt diese Teile zusammen und berechnet die Termine nach § 558b BGB.
Um wie viel darf ich die Miete erhöhen?
Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent, in Gebieten, die die Landesregierung bestimmt hat, um höchstens 15 Prozent (§ 558 Abs. 1 und 3 BGB). Erhöhungen nach Modernisierung oder bei den Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB) zählen dabei nicht mit. Das Formular warnt, wenn die neue Miete darüber liegt.
Ab wann gilt die neue Miete?
Stimmt der Mieter zu, ab Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 1 BGB). Geht es zum Beispiel im Oktober zu, gilt die neue Miete ab 1. Januar. Tragen Sie im Formular ein, wann das Schreiben ankommt; es zeigt dann den frühesten Termin.
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung möglich, und zum neuen Termin muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Tragen Sie im Formular ein, seit wann die letzte Erhöhung gilt; es warnt, wenn eine der Fristen noch nicht vorbei ist.
Muss ich das Schreiben unterschreiben?
Das Gesetz verlangt die Textform (§ 558a Abs. 1 BGB), also eine lesbare Erklärung, in der Sie als Erklärender genannt sind (§ 126b BGB). Eine eigenhändige Unterschrift schreibt die Textform nicht vor. Sie können das Schreiben trotzdem unterschreiben, auf dem Bildschirm oder mit Stift.
Was ist, wenn der Mieter nicht zustimmt?
Der Mieter hat bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang Zeit. Stimmt er bis dahin nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Ob sich das lohnt, klären Sie am besten mit einer Beratung.
Gilt die Vorlage auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. In der Schweiz muss eine Mietzinserhöhung auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitgeteilt werden (Art. 269d OR); die Regeln in Österreich habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Die Vorlage folgt dem deutschen Recht.
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