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Wohnung kündigen: Vorlage für MieterAngaben eintragen, frühesten Termin prüfen, dann drucken und mit Stift unterschreiben. Ohne Anmeldung, und nichts von Ihren Eingaben wird hochgeladen.

Deutschland · geprüft am Was das Gesetz zur Kündigung durch den Mieter sagt

Form: Die Kündigung muss schriftlich sein. § 568 Abs. 1 BGB

Unterschrift: Schriftform heißt: eigenhändig mit Namen unterschrieben. § 126 Abs. 1 BGB

Frist: Spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. § 573c Abs. 1 BGB

Vertrag: Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. § 573c Abs. 4 BGB

Zugang: Die Kündigung wirkt, wenn sie dem Vermieter zugeht. § 130 Abs. 1 BGB

Befristung: Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. § 542 Abs. 2 BGB

Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Mehr dazu unten

Grundangaben

Grundangaben

Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt. Leer lassen = Datum des Schreibens.

Mieter

Sie als Mieter

Wohin Post und Kaution gehen sollen. Leer lassen, um sie von Hand einzutragen.

Vermieter

Vermieter oder Hausverwaltung

Bitten

Bestätigung, Übergabe und Kaution

Leer lassen, um sie von Hand einzutragen.

Unterschrift

Unterschrift

Die Kündigung muss schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben werden (§ 568 Abs. 1, § 126 Abs. 1 BGB): Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie mit Stift. Alle Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, sollten unterschreiben.

Nachweis der Zustellung

Nachweis der Zustellung

Kreuzen Sie an, wie Sie zustellen, oder lassen Sie es frei und kreuzen von Hand an. Sie können auch auf der Seite ankreuzen.

Heben Sie den Einlieferungsbeleg auf. Mit der Empfangsbestätigung, dem Einschreiben oder einem Boten können Sie später zeigen, dass die Kündigung angekommen ist.

Beschriftungen: Titel, Absätze und Bezeichnungen ändern

Jedes Feld zeigt den Text, der gerade gedruckt wird. Ändern Sie ihn nach Bedarf; ein leeres Feld setzt den Standardtext zurück. Sie können den Text auch direkt auf der Seite anklicken.

Fertig? Kündigung drucken oder speichern

Drucken Sie zwei Exemplare: eines für den Vermieter, eines für Ihre Unterlagen. Unterschreiben Sie mit Stift.

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Vorschau

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Design

Ganze Seite · der Ausdruck hat kein Wasserzeichen und kein Logo.

Mit zwei Fingern zoomen.

Hinweis: Erstellt mit SnapPaperwork. Nur für Ihre eigene Mietwohnung. Datieren Sie eine Kündigung nicht zurück und unterschreiben Sie nicht für andere Mieter ohne deren Zustimmung.

So kündigen Sie Ihre Wohnung

  1. Angaben eintragen

    Tragen Sie Ihren Namen, die Anschrift der Wohnung, den Vermieter und Ihre neue Anschrift ein. Wohnen Sie zu zweit oder mehr, wählen Sie „Wir“: Dann schreibt das Formular alle Sätze in der Wir-Form.

  2. Den Termin prüfen

    Geben Sie an, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt. Das Formular zeigt den frühesten Termin nach § 573c Abs. 1 BGB und trägt ihn auf Wunsch ein. Der Satz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ steht immer dabei.

  3. Drucken, unterschreiben, zustellen

    Drucken Sie zwei Exemplare und unterschreiben Sie beide mit Stift; alle Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, sollten unterschreiben. Geben Sie ein Exemplar so ab, dass Sie den Zugang später zeigen können.

Was in die Kündigung gehört

  • Ihr Name und Ihre Anschrift, also die gemietete Wohnung
  • Name und Anschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung
  • Das Datum des Schreibens
  • Der klare Satz, dass Sie das Mietverhältnis kündigen, mit dem Termin
  • „Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, falls der Termin zu früh ist
  • Die Bitte um schriftliche Bestätigung und um einen Termin für die Wohnungsübergabe
  • Ihre neue Anschrift und das Konto für die Rückzahlung der Kaution
  • Die eigenhändige Unterschrift aller Mieter

Zustellen und den Zugang belegen

Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht wann Sie sie abschicken. Planen Sie bei der Post ein paar Tage Puffer ein, vor allem am Monatsanfang.

Gut belegen lässt sich der Zugang, wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben und sich den Empfang auf Ihrem Exemplar bestätigen lassen (dafür gibt es das Feld „Empfangsbestätigung“), wenn Sie sie per Einwurf-Einschreiben schicken oder wenn ein Bote sie einwirft, der das bezeugen kann. Bewahren Sie Belege und Ihr Exemplar auf.

Unten auf der Seite können Sie notieren, wie, wann und durch wen Sie zugestellt haben. Dieser Abschnitt ist nur für Ihre eigenen Unterlagen.

Was das Gesetz sagt

Form: Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB). Schriftlich heißt, dass Sie eigenhändig mit Ihrem Namen unterschreiben (§ 126 Abs. 1 BGB). Die elektronische Form ersetzt die Schriftform nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB). Eine hier gezeichnete und ausgedruckte Unterschrift ist keine eigenhändige Unterschrift; deshalb hat die deutsche Seite kein Unterschriftenfeld.

Frist: Als Mieter können Sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 573c Abs. 1 BGB). Beispiel: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag im Oktober zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Dezember. Eine Vereinbarung, die davon zum Nachteil des Mieters abweicht, ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB).

Zugang: Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Vermieter zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Deshalb rechnet das Formular mit dem Tag des Eingangs.

Wie das Formular zählt: Als Werktage zählt es Montag bis Samstag; Sonntage zählen nicht. Feiertage sind von Land zu Land verschieden und werden nicht abgezogen. Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag, einen am Ort staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle; auch diese Verschiebung rechnet das Formular nicht ein. Der Termin, bis zu dem die Kündigung eingehen sollte, ist deshalb eher früh berechnet.

Ausnahmen: Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, kann eine kürzere Frist vereinbart sein (§ 573c Abs. 2 BGB). Für Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB, etwa ein vom Vermieter überwiegend möbliertes Zimmer in seiner eigenen Wohnung, ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig (§ 573c Abs. 3 BGB). Ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit endet mit Ablauf dieser Zeit, wenn er nicht in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder verlängert wird (§ 542 Abs. 2 BGB).

Österreich und Schweiz: Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Das Formular berechnet für diese Länder keinen Termin.

Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Häufige Fragen

Wie kündige ich meine Wohnung richtig?

Schriftlich und eigenhändig unterschrieben (§ 568 Abs. 1, § 126 Abs. 1 BGB). Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es, unterschreiben Sie mit Stift und stellen Sie die Kündigung so zu, dass Sie den Eingang beim Vermieter belegen können.

Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?

Nach § 573c Abs. 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Geht sie zum Beispiel bis zum dritten Werktag im März zu, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Mai. Das Formular rechnet den Termin für Sie aus.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Die Kündigung braucht die Schriftform, also eine eigenhändige Unterschrift (§ 568 Abs. 1, § 126 Abs. 1 BGB). Die elektronische Form ersetzt sie nur mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Eine einfache E-Mail hat beides nicht. Drucken Sie die Kündigung deshalb aus und unterschreiben Sie sie.

Müssen alle Mieter unterschreiben?

Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, sollten alle die Kündigung unterschreiben. Wählen Sie „Wir“ und fügen Sie unter „Unterschrift“ Zeilen für die weiteren Mieter hinzu; das Formular erinnert Sie daran.

Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Mit diesem Zusatz machen Sie deutlich, dass Sie in jedem Fall zum nächsten zulässigen Termin kündigen wollen, falls das genannte Datum zu früh sein sollte. Er steht in jedem Schreiben, Sie können ihn aber ändern.

Gilt das auch in Österreich oder der Schweiz?

Die Regeln dort habe ich noch nicht am Originaltext geprüft. Sie können das Schreiben trotzdem nutzen, das Formular berechnet für Österreich und die Schweiz aber keinen Termin. Prüfen Sie die Frist in Ihrem Vertrag.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nur in Ihrem eigenen Browser, damit das Schreiben beim nächsten Besuch noch da ist. Nichts wird an mich gesendet. Drücken Sie auf einem gemeinsam genutzten Computer danach auf „Formular leeren“.